Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist Bestandteil des Öffentliches Rechts. Wichtigste Gesetzesgrundlagen sind das Baugesetzbuch des Bundes sowie die einzelnen Landesbauordnungen, weiterhin die Baunutzungsverordnung (BauNVO), Raumordnung und Planzeichenverordnung. Hierbei geht es um die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauwerken und deren ordnungsgemäße Ausführung im Interesse der Allgemeinheit und der Nachbarn.

Sind Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern auszutragen, dann kann das nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern nur vor Gerichtsbarkeiten erfolgen, die speziell für die einzelnen Gebiete eingerichtet sind wie Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte u.a.

Begriffs-Erläuterungen zu Öffentliches Baurecht

Das Baurecht regelt alle Rechtsbeziehungen der an der Vorbereitung und Ausführung eines Bauwerkes Beteiligten. Es ist praktisch der Oberbegriff für die zwei damit verbundenen Rechte: öffentliche Baur ...

Keine wichtigen
Meldungen verpassen!
bauprofessor.nachrichten
Ihr kostenloser Newsletter
E-Mail:
» Abonnieren