Öffentliches Baurecht
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Das öffentliche Baurecht ist Bestandteil des Öffentliches Rechts. Wichtigste Gesetzesgrundlagen sind das Baugesetzbuch des Bundes sowie die einzelnen Landesbauordnungen, weiterhin die Baunutzungsverordnung (BauNVO), Raumordnung und Planzeichenverordnung. Hierbei geht es um die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauwerken und deren ordnungsgemäße Ausführung im Interesse der Allgemeinheit und der Nachbarn.
Sind Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern auszutragen, dann kann das nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern nur vor Gerichtsbarkeiten erfolgen, die speziell für die einzelnen Gebiete eingerichtet sind wie Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte u.a.