Zahlungsarten
Schließen
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Zahlung bedeutet Vergütung des Auftraggebers zu einem Werklohnanspruch des Auftragnehmers, und zwar in der Regel auf Grundlage einer vorgelegten Rechnung bei einem VOB-Vertrag mit Bezug auf § 14 VOB, Teil B sowie einem Werkvertrag mit Verbrauchern nach BGB nach § 632 und § 632a.
Für die Vergütung der Bauleistungen sieht die VOB, Teil B in § 16 verschiedene Zahlungsarten vor:
- Vorauszahlungen,
- Abschlagszahlungen,
- Teilschlusszahlungen,
- Schlusszahlungen.
Im Werkvertrag nach BGB sind analoge Zahlungen möglich.
Unter Beispielen wird die Beziehungen der Zahlungsarten nach VOB/Bmit Hilfe einer Übersicht verdeutlicht.
Beispiele
zu Zahlungsarten
Zahlungsarten nach VOB/B
Folgende Beziehungen verdeutlichen die Zahlungsarten nach VOB/B:
Kostenlose Downloads
Wenn Sie folgende Dokumente
kostenlos herunterladen möchten, melden Sie sich bitte mit Ihrem
Nutzernamen und Passwort an. Falls Sie noch keine Bauprofessor-Anmeldung besitzen, können Sie sich
» hier kostenlos registrieren.
 |
Musterbrief: Vereinbarung einer Vorauszahlung (VOB/B § 16 Abs. 2, Nr. 1)
|
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.