Zahlungsarten

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Zahlung bedeutet Vergütung des Auftraggebers zu einem Werklohnanspruch des Auftragnehmers, und zwar in der Regel auf Grundlage einer vorgelegten Rechnung bei einem VOB-Vertrag mit Bezug auf § 14 VOB, Teil B sowie einem Werkvertrag mit Verbrauchern nach BGB nach § 632 und § 632a.

Für die Vergütung der Bauleistungen sieht die VOB, Teil B in § 16 verschiedene Zahlungsarten vor:

  • Vorauszahlungen,
  • Abschlagszahlungen,
  • Teilschlusszahlungen,
  • Schlusszahlungen.

Im Werkvertrag nach BGB sind analoge Zahlungen möglich.

Unter Beispielen wird die Beziehungen der Zahlungsarten nach VOB/Bmit Hilfe einer Übersicht verdeutlicht.

Beispiele zu Zahlungsarten

Zahlungsarten nach VOB/B

Folgende Beziehungen verdeutlichen die Zahlungsarten nach VOB/B:


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Musterbrief: Vereinbarung einer Vorauszahlung (VOB/B § 16 Abs. 2, Nr. 1) Musterbrief: Vereinbarung einer Vorauszahlung (VOB/B § 16 Abs. 2, Nr. 1)
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