Allgemeine Vorschriften zum Werkvertrag Für die ab 1. Januar 2018 abzuschließenden Werkverträge nach BGB wurden neue Regelungen getroffen, insbesondere eigenständig für den Bauvertrag nach BGB. Für sämtliche Werkverträge - sowohl auf den Umfang der Baumaßnahme bezogen für kleinere Werkvert...
Bauvertrag nach BGB Für den Abschluss von BGB-Bauverträgen ab 1. Januar 2018 gelten die neuen eigenständigen Regelungen als Bauvertragsrecht innerhalb des Werkvertragsrechts, zusammengefasst in § 650a bis § 650h BGB. Zunächst wird im § 650 Abs. 1 BGB erstmals der ...
Schlusszahlung nach BGB Bei einem Werkvertrag nach BGB ist die Vergütung (als Zahlung) nach § 641 Abs. 1 BGB bereits „bei der Abnahme des Werkes“ fällig und zu entrichten, analog bei Teilen entsprechend bei der Teilabnahme. Erfolgt die in Geld festgesetzte Vergütung nic...
Vorauszahlungen zum BGB-Vertrag Im Werkvertragsrecht nach BGB sind dem Grunde nach Vorauszahlungen fremd. Sie können aber auch analog zu den VOB-Verträgen nach den Regelungen in § 16 Abs. 2 VOB/B vereinbart werden. Verwiesen sei auf Erläuterungen unter Vorauszahlungen (nach VOB)...
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Das BGB, in Kraft getreten zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) am 1. Januar 1900, ist die allgemeine Rechtsnorm für alle Bürger. Geregelt werden in insgesamt 5 Büchern die verschiedensten Rechtsbereiche im Privatrecht wie: Buch 1: Allgemeiner Te...
Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 Mit dem "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ... vom 28. April 2017 (verkündet am 4. Mai 2017 im BGBl. I Nr. 23, S.969)" ändern sich Regelungen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum Werkvertrag, die für ab 1. Januar 2018 abzuschließende Verträge g...
Neues zur Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a BGB 07.05.2016 Die Oberlandesgerichte Koblenz und Hamm haben sich in der 2. Jahreshälfte 2015 mit Fragen der Anwendbarkeit des § 648 a BGB auseinandergesetzt und zu einer weitergehenden Klärung der Anspruchsvoraussetzungen beigetragen. § 648 a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BGB...
Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Baurecht 02.03.2018 Für ab dem 01.01.2018 geschlossene Verbraucherbauverträge gilt zwingend das neue Widerrufsrecht des Verbrauchers, außer im Falle der notariellen Beurkundung. Beim Notarvertrag sind private Bauherren bereits durch die Notarin oder den Notar und die Vo...
Änderungen im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht seit 01.01.2018 31.01.2018 Neben der Reform des Werkvertragsrechts im BGB erfolgte zum 01.01.2018 auch eine Änderung des kaufvertraglichen Gewährleistungsrechts, mit der u. a. die Ersatzpflicht hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten einer mangelhaften Kaufsache neu geregelt wi...