GaLaBau steht für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Der Begriff bezeichnet die Planung, Gestaltung, Anlage und Pflege von Außen- und Freiräumen. GaLaBau zählt zur Bauwirtschaft.
Die Bedeutung des GaLaBaus
Der GaLaBau (auch GaLa-Bau) spielt in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. In Verbindung mit der Stadtplanung und beim Umweltschutz trägt er dazu bei, städtische Gebiete grüner und lebenswerter zu machen. Fachleute in diesem Bereich arbeiten oft mit Pflanzen, Steinen, Wasser und Holz, um ästhetisch ansprechende und funktionale Umgebungen zu schaffen. Der GaLaBau trägt wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität bei, z. B. mit:
- den Bau von Wegen,
- der Anlage von Teichen oder
- dem Pflanzen von Bäumen.
Unternehmen des GaLaBaus gestalten und pflegen Außenanlagen von privaten und öffentlichen Gebäuden und baulichen Anlagen sowie kommunale Grünflächen. Dazu gehören z. B.: - Gärten,
- Parks,
- Wege und
- Spielplätze.
Welche Leistungen zählen zum GaLaBau?
Im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) werden u. a. diese Leistungen erbracht:
- Anlage und Pflege von:
- Grünflächen, Gärten und Parks für private und öffentliche Plätze,
- Begrünungen auf Dächern und an Fassaden,
- Begrünungen an Gewässern oder Wasserläufen,
- Sportanlagen, Schwimmbäder, Spielplätze und Freizeitanlagen oder
- Begrünungen entlang von Verkehrswegen.
Weitere Leistungen:
Wegearbeiten, einschließlich Pflasterarbeiten mit Natur- und Betonsteinen,
Erdarbeiten in Verbindung mit Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen, Stützmauern oder Zäunen,
Anlage und Pflege von Wasserrückhalteflächen,
Renaturierung, Rekultivierungen von Flächen,
Melioration, also die Verbesserung und Kultivierung von Anlagen und Flächen, oder
Vegetationstechnischen Baumaßnahmen zur Landschaftspflege und zur Umsetzung landschaftsgärtnerischer Gesamtwerke.
Die Tätigkeiten des GaLaBaus können außerdem Leistungen umfassen, die sich beziehen auf:
- Planung von Flächen, Freiräumen und Landschaften,
- vielfältige Landschafts- und Baumpflege oder
- Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes.

Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im GaLaBau sind ab dem 1. Juli 2026 um 3,3 % gestiegen.
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Einordnung in die Wirtschaftszweigklassifikation
Die Leistungen des GaLaBaus werden in der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) vom Statistischen Bundesamt für die betriebliche Berichterstattung und die Erstellung von Wirtschaftsstatistiken ausgewiesen. Sie sind eingeordnet in: Nicht zum GaLaBau gehören:
- Erzeugung von Pflanzen und Bäumen sowie damit verbundene Tätigkeiten in Baumschulen und
- Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in ökologischem Zustand.
Unmittelbare Bautätigkeiten des Hoch-, Tief- und Ausbaus werden dem Wirtschaftszweig F – Baugewerbe zugeordnet und sind Gegenstand der Bauberichterstattung. Organisation im Unternehmerverband BGL
Unternehmen des GaLaBaus können sich im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) organisieren. Der BGL ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband und wird von zwölf Landesverbänden des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus getragen. Er vertritt die Interessen der deutschen Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa. Der Bundesverband unterstützt seine Mitgliedsunternehmen in vielfacher Weise, z. B.:
- bei der Erschließung neuer Arbeitsgebiete,
- mit dem fachlichen Informations- und Erfahrungsaustausch,
- zur Nachwuchsgewinnung, Fort- und Weiterbildung oder
- als Tarifpartner für Ausbildungs-, Lohn- und Gehaltsverträge.
Eigenständige Tarifverträge im GaLaBau
Für die Beschäftigten in ausführenden Unternehmen des GaLaBaus werden eigenständige Tarifverträge abgeschlossen. Tarifvertragspartner sind der Unternehmerverband BGL und die Gewerkschaft IG BAU. Dazu gehören:
die allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie
die Lohn- und Gehaltstarifverträge, einschließlich der Ausbildungsvergütungen für Auszubildende.
Geltungsbereich:
Der persönliche Geltungsbereich umfasst Beschäftigte, die der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen.
Räumlich gelten die Tarifverträge bundeseinheitlich für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des GaLaBaus, soweit diese der Unfallversicherung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen. Regelungen der Bundesrahmentarifverträge:
Die Bundesrahmentarifverträge enthalten verbindliche Regelungen zu:
- Arbeitsbedingungen,
- Tätigkeitsgruppen und -merkmalen,
- Arbeitszeit,
- Urlaub und
- Kündigungsfristen.
Diese bilden damit die arbeitsrechtliche Grundlage für die Beschäftigung im GaLaBau.
Lohn- und Gehaltstarifverträge: Die Entgelttarifverträge zu Lohn und Gehalt gelten formal nur in Unternehmen des GaLaBaus, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BGL tarifgebunden sind. In der Praxis werden die tariflichen Regelungen teils auch freiwillig angewendet. „Problematisch kann die Tarifanwendung in sogenannten Mischbetrieben sein, wenn neben den o. a. Tätigkeiten des GaLaBaus im Unternehmen auch wesentliche Teile des Gartenbaus oder Bauleistungen des Baugewerbes ausgeführt werden. Überwiegt die Grünpflege oder ist bei Mischbetrieben der Grünanteil mindestens 20 %, so sind in der Regel die Tarifverträge des Gartenbaus heranzuziehen.“ Ähnlich ist zu entscheiden, wenn Leistungen des Baugewerbes den Hauptanteil umfassen. Führen GaLaBau-Betriebe Bauleistungen in mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit aus, kann der BRTV-Baugewerbe für die Tätigkeit maßgebend sein. Der konkrete Einzelfall sollte geprüft und entsprechend entschieden werden. Das gilt ebenfalls für das monatliche Abführen von Beiträgen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Maßgeblich ist dabei die Bruttolohnsumme, speziell mit Blick auf die Beiträge zur SOKA-Bau nach deren Beitragssätzen. Aktuelle Erhöhungen: Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im GaLaBau sind ab dem 1. Juli 2026 erneut um 3,3 % gestiegen. Die entsprechende Laufzeit gilt bis 30. Juni 2027. Grundlage dafür war der Anstieg des Ecklohns in der Lohngruppe 4.2a um 0,67 €. Der Stundenlohn stieg damit von bisher 20,24 € / Stunde auf 20,91 € / Stunde. Zum 1. Juli 2026 wurden auch die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden erhöht: - 1. Ausbildungsjahr um 40 € auf 1.140 €,
- 2. Ausbildungsjahr um 50 € auf 1.270 € und
- 3. Ausbildungsjahr um 50 € auf 1.390 €.
Gewinn-Richtsätze im GaLaBau
Werden Leistungen zum GaLaBau gewerblich von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Selbstständigen ausgeführt, können erzielbare Gewinne zum wirtschaftlichen Umsatz bei der Besteuerung vom Finanzamt nach Richtsätzen verprobt und ggf. geschätzt werden. Das gilt vor allem dann, wenn unter Berücksichtigung des Einzelfalls keine anderen geeigneten Unterlagen vorliegen. Die Richtsätze können auch für Steuerpflichtige bei einer Gewinnermittlung auf Grundlage einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angewendet werden. In der vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen „Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025“ mit BMF-Schreiben vom 25. Juni 2026 wird auch der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) als bauspezifische Gewerbeklasse geführt.
Darin werden die GaLaBau-Unternehmen nach dem Umfang ihrer zu versteuernden wirtschaftlichen Umsätze unterschieden. Für die einzelnen Umsatzgrößen enthält die Richtsatzsammlung besondere Angaben zum:
- Rohgewinn,
- Halbreingewinn und
- Reingewinn.
Die Richtsatzsammlung zum Jahr 2025 weist für die Gewerbeklasse „Garten- und Landschaftsbau“ folgende Richtsätze in % vom wirtschaftlichen Umsatz aus:

Richtsatzsammlung für GaLaBau.
Bild: © f:data GmbH
„Die Richtsätze zu den ausgewiesenen Gewinnen sind nicht vergleichbar mit den kalkulatorischen Ansätzen für Gewinn und Wagnis (W & G) in der Angebotskalkulation für Aufträge.“ In den Richtsätzen fehlt noch der kalkulatorische Unternehmerlohn des Einzelunternehmers, der ja kein reguläres Gehalt erhält. Es muss auch berücksichtigt werden, ob auch der Ehepartner des Unternehmers und andere Angehörige entlohnt werden oder nicht.