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Rohgewinn-Richtsätze zum GaLaBau

Rohgewinn-Richtsätze zum GaLaBau
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Vom Bundesministerium für Finanzen wird jährlich eine Richtsatzsammlung zur Besteuerung von Gewerbetreibenden herausgegeben, zuletzt als "Richtsatzsammlung 2019" für das Kalenderjahr 2019 mit BMF-Schreiben vom 20. Januar 2021. Aufgeführt wird darin auch der Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) als Gewerbeklasse-Bau. Es werden darin differenziert nach dem Umfang der zu versteuernden wirtschaftlichen Umsätze der GaLaBau-Unternehmen spezielle Aussagen zum Rohgewinn, Halbreingewinn, Reingewinn (nach Richtsätzen) getroffen, jeweils in Prozent vom wirtschaftlichen Umsatz.
Die Richtsätze zu den ausgewiesenen Gewinnen sind nicht vergleichbar mit den kalkulatorischen Ansätzen für Gewinn (G) und ggf. Wagnis in der Angebotskalkulation für Bauaufträge.
Für die Gewerbeklasse "Garten- und Landschaftsbau" weist die Richtsatzsammlung des BMF nachfolgende Richtsätze für das Jahr 2019 (in gleicher Höhe wie auch im Vorjahr) aus, jeweils in % vom wirtschaftlichen Umsatz:
bei wirtschaftlichen Umsätzen bis 250.000 €Rohgewinn I79
Rohgewinn II64(44-82)
Halbreingewinn36(18-59)
Reingewinn31(14-54)
bei wirtschaftlichen Umsätzen 250.000 bis 500.000 €Rohgewinn I77
Rohgewinn II53(38-70)
Halbreingewinn25(13-38)
Reingewinn21(9-36)
bei wirtschaftlichen Umsätzen über 500.000 €Rohgewinn I72
Rohgewinn II46(33-62)
Halbreingewinn21(10-37)
Reingewinn17(5-29)
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