Baugeräte / Vorhaltung / BGL

AfA-Tabelle - Baugewerbe

AfA-Tabellen weisen die Nutzungsdauer (ND) in Jahren für die Ableitung von Abschreibungssätzen und die Berechnung der handels- und steuerrechtlichen Abschreibung für Gegenstände des Anlagevermögens aus. Sie werden durch den Bundesminister der Finanzen herausgegeben. Es gelten die:
  • AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Nr. 0 der Tabellenliste) und
  • AfA-Tabelle - Baugewerbe (Nr. 81 der Tabellenliste) speziell für Baumaschinen und Geräte.
Die AfA-Tabellen sind gültig für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. Im Vorspann der AfA-Tabelle - Baugewerbe wird zugleich vermerkt, für welche Wirtschaftszweige diese Tabelle anzuwenden ist, so für:
  • Hoch-, Tief-, Wasser-, Brunnen-, Straßenbau und Erdbewegungsarbeiten,
  • Herstellung und Montage von Fertigteilbauten aus Beton,
  • Herstellung von Fertighäusern und sonstigen Fertigteilbauten aus Holz,
  • Gerüstbau, Fassadenreinigung,
  • Schornstein- und Feuerungsbau,
  • Gebäudetrocknung, Abdichtung gegen Wasser, Abdämmungen,
  • Estrich-, Fliesen- und Plattenlegerei, Stuckateurgewerbe, Gipserei, Verputzerei.
In der AfA-Tabelle - Baugewerbe werden Aussagen zur Nutzungsdauer nach folgender Gliederung getroffen:
1Geräte für Betonherstellung und Materialaufbereitungbeispielsweise für:
1.2Trommelmischer ab 250 l8 Jahre
1.4Transportbetonmischer6 Jahre
1.24Außenrüttler4 Jahre
2Hebezeuge und Transportgerätebeispielsweise für:
2.1.2Turmkrane (Lastmoment über 160 kNm)8 Jahre
2.6Mobilkrane8 Jahre
2.16Förderbänder7 Jahre
2.22Mörtelfördergeräte4 Jahre
2.39Tieflader8 Jahre
3Bagger, Flachbagger, Rammen, Bodenverdichterbeispielsweise für:
3.1.1.2Hydraulikbagger
bis 35 KW Motorleistung5 Jahre
ab 36 KW Motorleistung7 Jahre
3.3Planierraupen, Ladegeräte auf Raupen4 Jahre
3.6Grader (Motorstraßenhobel)5 Jahre
4Geräte für Brunnenbau, Erdbohrungen und Wasserhaltungbeispielsweise für:
4.2Membranpumpen8 Jahre
4.12Wasserbehälter10 Jahre
5Geräte für Straßenbau und Gleisoberbaubeispielsweise für:
5.6Teer- und Bitumenkocher8 Jahre
5.15Betonverteiler6 Jahre
5.25Wassersprengwagen8 Jahre
6Druckluft- und Tunnelbaugeräte, Geräte für Rohrvortriebbeispielsweise für:
6.2Druckluftbehälter12 Jahre
7Nassbaggergeräte und Wasserfahrzeugebeispielsweise für:
7.1Eimerkettenschwimmbagger20 Jahre
7.15Offene Pontons10 Jahre
8Sonstige Geräte, Baustellenausstattungbeispielsweise für:
8.4Bauwagen8 Jahre
8.6Baucontainer10 Jahre
8.8.1Gerüste und Fahrgerüste aus Stahl8 Jahre
8.9.1Material- und Gerüstaufzüge5 Jahre
8.9.4Gabelstapler8 Jahre
8.11Labor- und Prüfgeräte8 Jahre
8.15Bautrocknungs- und Warmluftgeräte5 Jahre
Sofern Anlagegüter sowohl in der "AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter" als auch in der "AfA-Tabelle - Baugewerbe" aufgeführt sind, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen die Nutzungsdauer der jeweiligen Branchentabelle, für das Baugewerbe nach der "AfA-Tabelle - Baugewerbe".
Die jeweilige Nutzungsdauer der Baumaschinen und Geräte aus der AfA-Tabelle liegt auch der Baugeräteliste (BGL) 2020 zugrunde, ausgewiesen jeweils zu den einzelnen Gerätegruppen in den Kopfaussagen zu den Fundstellen:
  • "Bau-AfA" mit Bezug auf die AfA-Tabelle für das Baugewerbe vom 6.12.2001 und
  • "allg. AfA" mit Bezug auf die AfA-Tabelle für allgemein verwenbare Anlagegüter vom 15.12.2000.
Die bilanzielle Abschreibung nach der AfA-Tabelle ist aber nicht identisch mit der kalkulatorischen Abschreibung auf Grundlage der BGL 2020 in der Kosten- und Leistungsrechnung, beispielsweise bei innerbetrieblichen Verrechnungen vom Bauhof bzw. der Hilfskostenstelle - Baumaschinen und Geräte - an die Baustellen.
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