Nicht vereinbarte Leistungen Welche Bauleistung auszuführen ist, wird nach Art und Umfang durch den Bauvertrag bestimmt. Bei einem VOB-Vertrag wird dies im § 1 Abs. 1 in der VOB/B bestimmt. Speziell maßgebend ist die Leistungsbeschreibung mit den Aussagen beispielsweise nach P...
Leistungen im Architekten- und Ingenieurvertrag Im Werks- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 wurde der Architekten- und Ingenieurvertrag als eigenständiger Vertragstyp aufgenommen. Spezifische Vorschriften enthalten die §§ 650p bis 650t BGB.Im § 650p Abs. 1 BGB werden erstmals die vertragstypisch...
Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Leistungen sind Leistungen, die nicht oder nur unvollständig in den Vergabeunterlagen ausgeschrieben sind. ...
Vergütungsanspruch bei zusätzlichen Leistungen nach VOB Verlangt ein Auftraggeber, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen auszuführen sind, dann hat der bauausführende Unternehmer Anspruch auf besondere Vergütung bei einem VOB-Vertrag nach § 2 Abs. 6, Nr. 1 VOB/B. Der Auftraggeber kann den Auftragn...
Vergütungsanspruch bei Wegfall von Leistungen Während der Bauzeit können vereinbarte Leistungen aus verschiedenen Gründen ersatzlos wegfallen. Daraus ergibt sich ein zu berechnender Vergütungsanspruch. ...
Freiberufliche Leistungen am Bau Berufsgruppen, die ihre Arbeit auf Baustellen als freien Beruf ausüben, erbringen freiberufliche Leistungen am Bau. Nicht nur Architekten zählen dazu. ...
Formfreiheit im Bauwesen: Chancen und Risiken Im Bauwesen gilt die Formfreiheit: Verträge können mündlich, schriftlich, digital oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden, sofern das Gesetz keine Form vorschreibt. Warum mündliche Absprachen riskant sind und wie man sich davor schützen kan... 04.11.2025
Funktionale Vergabe und Mehrvergütungsansprüche Die funktionale Vergabe spart Kosten, birgt aber auch Streitpotenzial: Wer zahlt bei Änderungen während der Bauphase? Der BGH hat geklärt, dass ohne klare Vereinbarungen Auftragnehmer nicht automatisch haften. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenr... 17.02.2025