Während der Bauausführung besteht oft aus verschiedenen Gründen das Erfordernis, Bauleistungen, die zunächst als Eigenleistungen kalkuliert und vorgesehen waren, an Nachunternehmer zu vergeben oder auch umgekehrt geplante Nachunternehmerleistungen selbst auszuführen. In diesen Fällen müssen die Alternativen berechnet und miteinander verglichen werden. Die Problemstellungen sollen an zwei Beispielen betrachtet werden:
1. Bestimmung des Weitervergabepreises für Bauleistungen, die als Eigenleistung kalkuliert wurden:
Beispiel: Kalkulation für die Position im Leistungsverzeichnis (LV): „Einzelfundamente betonieren einschl. Schalung“Als Eigenleistung wurde diese Position kalkuliert zu Zunächst sollte ein Angebotspreis von Nachunternehmern eingeholt werden. Dann ist der günstigste Angebotspreis mit dem selbst kalkulierten Einheitspreis zu vergleichen:
- als Beispiel: günstigster Angebotspreis der Nachunternehmer = 170,00 €/m3
Zu prüfen ist nun, ob zu 170,00 €/m3 diese Position vergeben werden kann, ohne dass eine Unterdeckung der Gemeinkosten auftritt.
Als betriebswirtschaftliche Grundregel gilt, dass sich die maximale Höhe als Weitervergabepreis aus den maximal ersparten eigenen Kosten ableitet, wofür allerdings verschiedene Herangehensweisen bzw. Varianten denkbar und zu prüfen sind:
Variante A Bei einer Weitervergabe werden nur die eigenen Einzelkosten (EKT) erspart. Die BGK und AGK fallen tatsächlich an, auch der Ansatz für Wagnis und Gewinn (W&G) verändert sich nicht. Dann entspricht der Weitervergabepreis maximal den entfallenden Einzelkosten von 152,39 €/m3. Daraus würde beim günstigsten Angebotspreis von 170,00 €/m3 ein Vergabeverlust = 152,39 €/m3 - 170,00 €/m3 = 17,61 €/m3 entstehen. Variante B:
Werden neben den eigenen Einzelkosten auch noch Gemeinkosten (z.B. BGK) erspart, so erhöht sich der maximale Weitervergabepreis um diese Gemeinkostenersparungen. Im Beispiel würde bei einer vollen Ersparung der BGK von 20,19 €/m3 dann die Obergrenze für die Vergabe durch die einzusparenden Herstellkosten bestimmt und das günstigste Angebot noch darunter liegen:
EKT + BGK = 172,58 €/m3 - 170,00 €/m3 = + 2,58 €/m3 Vergabegewinn!
Nun soll der umgekehrte Fall betrachtet werden:
2. Ausführung als Eigenleistung für eine Bauleistung, die als Fremdleistung kalkuliert ist:
Beispiel Kalkulation für die Position im Leistungsverzeichnis: „Einzelfundamente betonieren einschl. Schalung“Angebotspreis des Nachunternehmers | = 170,00 €/m3 |
Zuschlag auf Fremdleistung (= 12 % vom Angebotspreis) | = 20,40 €/m3 |
abgegebener Angebotspreis | = 212,96 €/m3 |
Danach würde sich der "Einheitspreis bei Eigenleistung" mindestens in Höhe von der angefallenen Einzelkosten (EKT) von | = 152,39 €/m3 |
zuzüglich kalkulierten Gemeinkostenanteil | = 20,40 €/m3 |
= gesamt | = 172,79 €/m3 |
ergeben und über dem Angebots- bzw. Vergabepreis des Nachunternehmers von 170,00 €/m3 liegen. Eine Umwandlung von vorgesehenen Nachunternehmerleistungen in eine Eigenleistung ist meistens nicht zu empfehlen, da sich ein zusätzlicher Verlust je Leistungseinheit errechnet.