Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Fremdleistungen

Fremdleistungen sind Leistungen, die nicht direkt Teil des ausführenden Bauunternehmens sind, sondern von Dritten erbracht werden.

Was sind Fremdleistungen?

Bei einem Bauvorhaben werden meistens nicht alle erforderlichen Leistungen vom bauausführenden Bauunternehmen selbst erbracht. Sowohl Bauleistungen als auch sonstige Leistungen werden von fremden Firmen übernommen. Sie werden dann beim Bauunternehmen Bestandteil der von ihm vertraglich zu erbringenden Bauleistung gegenüber dem Bauherrn.
Fremdleistungen können umfassen:
  • Leistungen der vertraglich einbezogenen Nachunternehmer (NU).
  • Aufwendungen für fremde, technologische Transportleistungen (beispielsweise für Erd- und Trümmermassen), soweit sie nicht als Nachunternehmerleistungen erfasst werden.
  • Fremdarbeitskosten als von Dritten zu Teilen ausgeführte Lohnleistungen, z. B.:
    • Auf- und Abbau von Baumaschinen und Geräten,
    • Auf- und Abbau von Gerüsten,
    • Montage von Fertigteilen mit Beistellung der Baumaterialien,
    • Bewehrungsarbeiten mit Beistellung des Baustahls, soweit sie nicht innerhalb von Nachunternehmerleistungen ausgewiesen werden,
    • Schalungsarbeiten mit beigestelltem Schalmaterial oder
    • Erdaushub von Erdmassen mit Geräten des Auftraggebers.
  • Leistungen eines fremden Geräteeinsatzes.
  • Ingenieurleistungen als vertraglich zu erbringende Leistungen.
In der Regel übernimmt der Auftragnehmer für die Fremdarbeitskosten nicht die Mängelansprüche für die ausgeführten Tätigkeiten. Abgerechnet und kalkuliert werden die Fremdarbeitskosten beim Bauunternehmen als Auftraggeber.

Kosten für Fremdleistungen

Die Fremdleistungen sind Bestandteil der betrieblichen Leistung und im Speziellen der hergestellten Gesamtbauleistung für das Bauvorhaben. Sie stellen mit dem zu zahlenden Rechnungsbetrag (Netto) dann Kosten für das Bauunternehmen beim bauausführenden Unternehmen dar.
Beispielweise übernimmt ein Nachunternehmer oft in sich technisch abgeschlossene Bauleistungen einschließlich Pflichten für Mängelansprüche und stellt sie dem General- bzw. Hauptunternehmer (HU) in Rechnung. Der Netto-Rechnungsbetrag gilt beim GU / HU als Kosten.
Die Kosten für Fremdleistungen können unterschiedlich in den Komplexkosten einbezogen bzw. ausgewiesen werden:
Die Kosten werden in der Regel in der Baubetriebsrechnung in den Konten der Kostenartengruppe 66 im Baukontenrahmen (BKR) und Kostenartengruppen 46 und 47 im Musterkontenrahmen für das Baugewerbe (MKR) nachgewiesen.

Fremdleistungen in der Angebotskalkulation

Die Fremdleistungen werden im Rahmen der Angebotskalkulation oft direkt als Einzelkosten (EKT) ausgewiesen.
Für die Bestimmung von Zuschlägen für die Zurechnung von:
auf die Fremdleistungen bei der Zuschlagskalkulation ist der Aufwand für Vorbereitung und Aufsicht real einzuschätzen. Die Zuschläge können wesentlich von den für die Eigenleistungen festgelegten Zuschlagssätzen abweichen.
Bei der Zuschlagskalkulation sind in der Baupraxis vorbestimmte Kalkulationszuschläge für Nachunternehmerleistungen zwischen 8 und 15 % üblich. Der Zuschlagssatz ist auf die Zuschlagsbasis der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) zu beziehen, und zwar abgeleitet aus der Verfahrensweise, wie sie dem ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund, Stand 2019) zugrunde liegt.
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In der Kalkulationssoftware „nextbau“ der Firma f:data Weimar / Dresden ist z. B. ein Zuschlagssatz von 10 % voreingestellt, der betrieblich angepasst werden kann.
Bei der Endsummenkalkulation ist eine Umlage für die Fremdleistungen zur Verteilung von Gemeinkosten sowie W & G zu bestimmen. Die Umlage ist betriebsspezifisch bzw. in der Regel auftragsindividuell zu prüfen und festzulegen, und zwar unter Berücksichtigung der Bauleistungsstruktur und der Bauleistungssparte wie Hochbau, Tiefbau u. a. des jeweiligen Bauauftrags.
Die Umlagesätze liegen ebenfalls meistens zwischen 8 und 13 %. Basis der Umlage ist die jeweilige Einzelkostensumme der Fremdleistungen des Angebots. Ausgewiesen wird der Umlagesatz im ergänzenden Formblatt Preise 222 im Abschnitt 2.
Während der Bauausführung kann es oft erforderlich sein, zunächst als Eigenleistungen vorgesehene und kalkulierte Bauleistungen operativ an Nachunternehmer zu vergeben oder auch umgekehrt geplante Nachunternehmerleistungen selbst auszuführen. In diesen Fällen müssen die Alternativen kalkuliert und miteinander verglichen werden. Nähere Erläuterungen hierzu mit Berechnungsbeispielen erfolgen unter Austausch zwischen Eigen- und Fremdleistung.

Fremdleistungen als Leistungen von Nachunternehmern

Wesentlicher bzw. oft ausschließlicher Teil der Fremdleistungen sind die Leistungen „Nachunternehmer“. Bei einem Bauunternehmen als General- oder Hauptunternehmer ist dieses zugleich Auftraggeber für die Nachunternehmer. Die empfangenden Leistungen gelten als Kosten für das Bauwerk bzw. die ausgeführte Baumaßnahme. Andererseits erzielt der Hauptunternehmer von seinem Bauherrn als Auftraggeber einen Erlös aus der Rechnungslegung über die Gesamtbauleistung auch für die Nachunternehmerleistungen.
Ist dieser erzielbare Erlös größer als die von ihm an den Nachunternehmer vergütete Leistung, dann stellt sich zunächst eine positive Differenz aus Nachunternehmerleistungen dar – im umgekehrten Fall eine negative Differenz.
Die gesamte positive Differenz wird meistens als „Gewinn“ (im umgekehrten Fall als „Verlust“) im Sinne des Ergebnisses aus Nachunternehmerleistungen beim Hauptunternehmer angesehen.
Dabei ist zu beachten, dass eine positive Differenz sachlich und kalkulatorisch erforderlich ist, vorrangig zur Deckung der beim Hauptunternehmer anfallenden Aufwendungen, z. B. für die Vergabe, Bauaufsicht, Abrechnung, Abnahme u. a. vom General- bzw. Hauptunternehmer wahrzunehmende Aufgaben. Diese voraussichtlichen Aufwendungen werden bereits bei der Angebotskalkulation mit einem Zuschlags- bzw. Umlagesatz auf die zu vergebenden NU-Leistungen wie o. a. berücksichtigt und zugerechnet.
Bereits bei der Vergabe der Leistungen an Nachunternehmer sollte eine Vergabeliste für Nachunternehmerleistungen aufgestellt und darin auch ausgewiesen werden, welche voraussichtlichen Erlöse mindestens zur Deckung der beim Hauptunternehmer anfallenden Aufwendungen erforderlich und noch einen darauf zu realisierenden Anteil für W & G vorzusehen sind.
Daraus leitet sich die Zielstellung für die Vergabe an den Nachunternehmer ab und lässt sich zugleich die Vergabedifferenz bestimmen. Das Ziel wird darin bestehen, dass der Vergabepreis mindestens die Vergabezielstellung deckt und möglichst eine positive Vergabedifferenz erzielt wird.
Fremdleistungen werden oft von Unternehmen mit spezialisiertem Fachwissen und notwendiger Ausrüstung erbracht.
Fremdleistungen werden oft von Unternehmen mit spezialisiertem Fachwissen und notwendiger Ausrüstung erbracht. Bild: © f:dataGmbH

Was drückt die Fremdleistungsquote aus?

Die Fremdleistungsquote ist der prozentuale Anteil der Fremdleistung an der Gesamtbauleistung (jeweils zu Preisen ohne Umsatzsteuer).
Fremdleistungsquote = Umfang der Fremd- / Nachunternehmer-Leistungen in € x 100 % = ..... %
Die für ein Bauunternehmen insgesamt ausgewiesene Fremdleistungsquote weist im Baugewerbe einen großen Schwankungsbereich auf, von ca. 15 bis 30 % bei Hauptunternehmern (HU) bis zu durchschnittlich 50 bis 70 % bei Generalunternehmern (GU) sowie im Schlüsselfertigbau.
Die Fremdleistungsquote kann sowohl für den Gesamtbetrieb als auch für die einzelnen Baustellen als Abrechnungsstellen sowie Bauwerke als Baumaßnahmen berechnet werden, und zwar:
  • meistens für einen Abrechnungszeitraum wie Monat, Quartal und Geschäftsjahr oder
  • für den gesamten Zeitraum der Bauzeit vom Baubeginn bis zur Abnahme und Rechnungslegung für das Bauwerk.
Die Höhe der betriebsbezogenen Fremdleistungsquote wird wesentlich davon beeinflusst, ob für die auszuführende Gesamtbauleistung neben den betrieblichen Eigenleistungen mehr oder weniger umfangreiche Bauleistungen zu kooperieren sind, die vom Unternehmen selbst nicht ausgeführt werden können oder für die ganz spezielle Anforderungen von Spezialisten zu erfüllen sind und ob die Angebote und Baumaßnahmen als General- oder Hauptunternehmer angeboten und realisiert werden.
Wichtig ist der Ausweis monatlich im Rahmen der Baustellenabrechnung, wenn die Baumaßnahme über Monate als Bauzeit läuft.
Zu beachten bleibt stets, dass die herangezogenen Ausgangsgrößen auch inhaltlich korrespondieren, z. B. können die Aufwendungen für die Fremdleistungen für einen Abrechnungszeitraum nur zu einer Baumaßnahme in Beziehung gebracht oder für eine Baustelle ausgewiesen werden, für die sie auch angefallen sind.
Im Rahmen des Baustellen-Controllings sind die Betrachtungen zum Umfang der Nachunternehmerleistungen von Bedeutung, besonders im Vergleich zwischen den Soll- und Ist-Aussagen und notwendiger Analyse bei wesentlichen Abweichungen. Je höher der Nachunternehmeranteil ist, umso mehr Überwachungsaufgaben fallen für die Bauleitung an.
Auch werden höhere Anforderungen an die rationelle Organisation der Arbeiten und des Bauablaufs gestellt.
Die Höhe der Fremdleistungsquote hat auch Einfluss auf:
  • die Stundenproduktivität und
  • die leistungsbezogenen Stundensätze,
wenn als Bezugsgröße für die Produktivität die Gesamtbauleistung einschließlich von Nachunternehmerleistungen herangezogen wird.
Bauprofessor-Redaktion
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