Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Fremdleistungen

Fremdleistungen sind Kosten, die bei der Ausführung von Bauleistungen durch fremde Unternehmen anfallen. Sie können umfassen:
  • Leistungen der vertraglich einbezogenen Nachunternehmer,
  • Aufwendungen für fremde technologische Transportleistungen (beispielsweise für Erd- und Trümmermassen), soweit sie nicht als Nachunternehmerleistungen erfasst werden,
  • Fremdarbeitskosten als fremde Lohnleistungen wie beispielsweise für den Auf- und Abbau von Gerüsten, Montage von Fertigteilen, Bewehrungsarbeiten u. a., soweit sie nicht innerhalb von Nachunternehmerleistungen ausgewiesen werden,
  • Leistungen eines fremden Geräteeinsatzes sowie von
  • Ingenieurleistungen als vertraglich zu erbringende Leistungen.
Fremdleistungen werden zwar beim Bieter Bestandteil der vertraglich zu erbringenden Bauleistung, aber durch einen Dritten und/oder Sub- bzw. Nachunternehmer ausgeführt. Ein Nachunternehmer übernimmt in der Regel in sich technisch abgeschlossene Bauleistungen einschließlich Pflichten für Mängelansprüche und stellt sie dem General- bzw. Hauptunternehmer (HU) in Rechnung. Der Netto-Rechnungsbetrag gilt beim GU/HU als Kosten. Im Gegensatz dazu umfassen die Fremdarbeitskosten meistens nur von Dritten ausgeführte Lohnleistungen, meistens ohne Übernahme von Pflichten aus Mängelansprüchen, beispielsweise als Kosten für den Auf- und Abbau von Baumaschinen durch Dritte auf der Baustelle, Bewehrungsarbeiten u. a.
Die Fremdleistungen sind Bestandteil der betrieblichen Leistung und im Speziellen der hergestellten Gesamtbauleistung. Ihr Anteil an der Gesamtbauleistung wird durch die Fremdleistungsquote ausgedrückt. Je nachdem wie umfangreich die Fremdleistungsquote ausfällt, wird auch die Aussage bei der Ableitung von auf die Gesamtbauleistung bezogener Kennzahlen wie z. B. Personalkostenquote u. a. sein.
Die Fremdleistungen werden im Rahmen der Angebotskalkulation in der Regel direkt als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bestimmt und ausgewiesen. Für die Bestimmung von Zuschlägen für die Verrechnung von Gemeinkosten (BGK und AGK) sowie Wagnis und Gewinn auf die Fremdleistungen bei der Zuschlagskalkulation ist der Aufwand für Vorbereitung und Aufsicht u. a. real einzuschätzen. Die Zuschläge können wesentlich von den für die Eigenleistungen festgelegten Zuschlagsätzen abweichen.
Bei der Zuschlagskalkulation sind in der Baupraxis Zuschlagssätze für Nachunternehmerleistungen zwischen 8 und 15 % üblich. Der Zuschlagsatz ist auf die Zuschlagbasis der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) zu beziehen, und zwar abgeleitet aus der Verfahrensweise, wie sie dem ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2017) zugrunde liegt. In der Kalkulationssoftware "nextbau " der Firma f:data Weimar/Dresden ist beispielsweise ein Zuschlagssatz von 10 % voreingestellt, der betrieblich angepasst werden kann.
Bei der Endsummenkalkulation ist eine Umlage für die Fremdleistungen zur Verteilung von Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn (W&G) zu bestimmen. Die Umlage ist betriebsspezifisch bzw. in der Regel auftragsindividuell zu prüfen und festzulegen, und zwar unter Berücksichtigung der Bauleistungsstruktur und der Bauleistungssparte wie Hochbau, Tiefbau u.a. des jeweiligen Bauauftrags. Die Umlagesätze liegen ebenfalls meistens zwischen 8 und 13 %. Basis der Umlage ist die jeweilige Einzelkostensumme der Fremdleistungen des Angebots. Ausgewiesen wird der Umlagesatz im ergänzenden Formblatt Preise 222 im Abschnitt 2.
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