Bauplanung

Architekt

Ein Architekt plant ein Bauwerk oder eine Außenanlage nach den Regeln der Baukunst und überwacht, dass sie in technischer und wirtschaftlicher Weise einwandfrei errichtet werden. Der Pflichtenkreis ist sehr umfangreich. Er reicht von der reinen Planung, Kostenermittlung, Flächenberechnungen bis hin zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Aufstellung von Finanzierungsplänen.
Architektin auf der Baustelle
Bild: © © Edler von Rabenstein, fotolia.com
Die Berufsbezeichnung als Architekt darf nur derjenige führen, der in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Voraussetzungen für die Eintragung sind ein abgeschlossenes Studium, eine mindestens 2-jährige Berufsausübung (mit evtl. Referenzarbeiten) sowie eine nachgewiesene Weiterbildung im Fachgebiet. Entsprechende Regelungen im Detail treffen Gesetze in den Bundesländern. Oft schließen sich Architekten mit Bauingenieuren für spezielle Fachgebiete der Bauplanung sowie für die Wahrnehmung der Bauüberwachung zusammen. Das erfolgt dann meistens in der Organisationsform von Partnerschaftsgesellschaften (PartG) und neuerdings auch von Partnerschaftsgesellschaften mbB.
Architekten und Ingenieure werden meistens von Bauherrn als Bestellern mit Leistungen beauftragt. Im reformierten Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 wurde der Architekten- und Ingenieurvertrag als eigenständiger werkvertragsähnlicher und besonderer Vertragstyp mit Vorschriften in den §§ 650p bis 650t BGB eingeordnet. Speziell werden Aussagen zu den Leistungen im Architekten- und Ingenieurvertrag einerseits zur Ermittlung von Planungszielen und zum anderen zur Planung für die Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele. Weiterhin kann der bauplanende Architekt ab Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmens eine Teilabnahme zum Architektenvertrag verlangen.
Die Vereinbarung, Abrechnung und Honorierung von Leistungen der Architekten kann auf Grundlage der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – erfolgen. Die HOAI wurde 2013 neu gefasst und novelliert nach der "Ersten Verordnung zur Änderung der HOAI" vom 2. Dezember 2020 (in BGBI. I, S. 2636) mit Anwendung ab 1. Januar 2021. Grundlage für die Abrechnung sind die Tätigkeiten im Rahmen der Bauplanung und der dazu zu vereinbarenden Grundleistungen nach HOAI im Rahmen der Leistungsphasen der HOAI. Das Honorar als Vergütung für die Leistungen kann grundsätzlich frei in Textform vereinbart werden, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Die Honorartafeln in der HOAI-2021 liefern Orientierungswerte in Honorarspannen. Sie sind auch für eventuelle Vergütungsanpassungen bei angeordneten Architektenleistungen des Bestellers heranzuziehen.
Zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen in Verbindung mit öffentlichen Aufträgen im Inland sei auch verwiesen auf Regelungen nach den §§ 73 bis 80 in der Vergabeverordnung (VgV), die seit 18. April 2016 in Kraft ist. Damit entfallen die vorherigen Regelungen in der "Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)". Nach § 74 VgV werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben, gewissermaßen im Leistungswettbewerb.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Architekt"

DIN-Norm
Ausgabe 2002-07
Das Dokument gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Es richtet sich an Gemeinden, Städteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehörden. Es gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-08
Diese Vornorm wendet sich an die Gebäudetechnikplaner und Architekten, die in der Planungsphase eines Gebäudes für das gewählte Heiz- und Lüftungs- und Trinkwassererwärmungssystem den Nachweis über den Energiebedarf des Gebäudes nach der EnEV führen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-11
Diese Norm legt die Anwendung von Podestarten zum Herstellen von Bühnen- oder Studioaufbauten und Dekorationen fest. Stufen und Treppen einzeln oder zusammengesetzt sind Podestarten im Sinne dieser Norm. Diese Podestarten dienen als Einrichtungen vor...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch öffentliche Auftraggeber im Inland wird geregelt in den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) (vom 12. April 2016 in BGBl. I, S. 624, zuletzt geändert am 12. November 2020) in de...
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