Bauplanung

Architekt

Ein Architekt plant ein Bauwerk oder eine Außenanlage nach den Regeln der Baukunst und überwacht, dass sie in technischer und wirtschaftlicher Weise einwandfrei errichtet werden. Der Pflichtenkreis ist sehr umfangreich. Er reicht von der reinen Planung, Kostenermittlung, Flächenberechnungen bis hin zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Aufstellung von Finanzierungsplänen.
Architektin auf der Baustelle
Bild: © © Edler von Rabenstein, fotolia.com
Die Berufsbezeichnung als Architekt darf nur derjenige führen, der in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Voraussetzungen für die Eintragung sind ein abgeschlossenes Studium, eine mindestens 2-jährige Berufsausübung (mit evtl. Referenzarbeiten) sowie eine nachgewiesene Weiterbildung im Fachgebiet. Entsprechende Regelungen im Detail treffen Gesetze in den Bundesländern. Oft schließen sich Architekten mit Bauingenieuren für spezielle Fachgebiete der Bauplanung sowie für die Wahrnehmung der Bauüberwachung zusammen. Das erfolgt dann meistens in der Organisationsform von Partnerschaftsgesellschaften (PartG) und neuerdings auch von Partnerschaftsgesellschaften mbB.
Architekten und Ingenieure werden meistens von Bauherrn als Bestellern mit Leistungen beauftragt. Im reformierten Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 wurde der Architekten- und Ingenieurvertrag als eigenständiger werkvertragsähnlicher und besonderer Vertragstyp mit Vorschriften in den §§ 650p bis 650t BGB eingeordnet. Speziell werden Aussagen zu den Leistungen im Architekten- und Ingenieurvertrag einerseits zur Ermittlung von Planungszielen und zum anderen zur Planung für die Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele. Weiterhin kann der bauplanende Architekt ab Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmens eine Teilabnahme zum Architektenvertrag verlangen.
Die Vereinbarung, Abrechnung und Honorierung von Leistungen der Architekten kann auf Grundlage der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – erfolgen. Die HOAI wurde 2013 neu gefasst und novelliert nach der "Ersten Verordnung zur Änderung der HOAI" vom 2. Dezember 2020 (in BGBI. I, S. 2636) mit Anwendung ab 1. Januar 2021. Grundlage für die Abrechnung sind die Tätigkeiten im Rahmen der Bauplanung und der dazu zu vereinbarenden Grundleistungen nach HOAI im Rahmen der Leistungsphasen der HOAI. Das Honorar als Vergütung für die Leistungen kann grundsätzlich frei in Textform vereinbart werden, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Die Honorartafeln in der HOAI-2021 liefern Orientierungswerte in Honorarspannen. Sie sind auch für eventuelle Vergütungsanpassungen bei angeordneten Architektenleistungen des Bestellers heranzuziehen.
Zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen in Verbindung mit öffentlichen Aufträgen im Inland sei auch verwiesen auf Regelungen nach den §§ 73 bis 80 in der Vergabeverordnung (VgV), die seit 18. April 2016 in Kraft ist. Damit entfallen die vorherigen Regelungen in der "Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)". Nach § 74 VgV werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben, gewissermaßen im Leistungswettbewerb.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Architekt"

Ausgabe 2023-07
Das Dokument gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Es richtet sich an Gemeinden, Städteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehörden. Es gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-08
Diese Vornorm wendet sich an die Gebäudetechnikplaner und Architekten, die in der Planungsphase eines Gebäudes für das gewählte Heiz- und Lüftungs- und Trinkwassererwärmungssystem den Nachweis über den Energiebedarf des Gebäudes nach der EnEV führen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-11
Diese Norm legt die Anwendung von Podestarten zum Herstellen von Bühnen- oder Studioaufbauten und Dekorationen fest. Stufen und Treppen einzeln oder zusammengesetzt sind Podestarten im Sinne dieser Norm. Diese Podestarten dienen als Einrichtungen vor...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-04
In dieser Norm sind Anforderungen an Dachrinnen und Fallrohre aus Metallblech festgelegt, insbesondere die allgemeinen Merkmale, die Bezeichnung, die Einteilung, die Kennzeichnung und die Güteanforderungen für diese Erzeugnisse. Sie gilt für Hängedac...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13914-1 (2016-09)
6.16.1 AllgemeinesDie Detailplanung und -ausführung der architektonischen Gestaltungselemente können das Erscheinungsbild und die Dauerhaftigkeit des Putzes beeinflussen; die Planung sollte sorgfältig erfolgen, insbesondere im Hinblick auf das Ableit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13914-1 (2016-09)
Vor dem Verputzen sollten Gesimse, Stuckprofile oder ähnliche Gestaltungselemente angeordnet und zur erforderlichen Form und Dicke zusammengesetzt oder alternativ vorgeformt und befestigt werden....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18550-1 (2018-01)
6.16.1 Allgemeines Es gilt DIN EN 13914-1:2016-09, mit folgenden Ergänzungen:Durch eine sorgfältige Planung, wie z. B. der Feuchteschutz der Fassade durch einen ausreichenden Dach- und Fensterbanküberstand oder Ausbildung / Einsatz von Gesimsen, wird...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18550-1 (2018-01)
Es gilt DIN EN 13914-1:2016-09, mit folgenden Ergänzungen:Siehe auch Abschnitt 6.16....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18560-1 (2021-02)
Protokoll zur Dokumentation der CM-Messung Dem Anwender dieses Formblattes ist unbeschadet der Rechte des DIN an der Gesamtheit des Dokumentes die Vervielfältigung des Formblattes gestattet. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18005 (2023-07)
Dieses Dokument gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Es richtet sich an Gemeinden, Städteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehörden.Dieses Dokument gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-100 (2016-12)
6.3.1 Fallleitungen über 22 m Innenliegende Regenwasserleitungen müssen dem Druck standhalten, der durch Aufstau, z. B. infolge einer Verstopfung, entstehen kann. Für Hochhäuser über 22 m sind in Abstimmung mit dem Planer/Architekten unter Berücksich...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18160-1 (2023-02)
4.2.1 Informations- und DatenquellenDie in 4.2.2 bis 4.2.7 festgelegten Daten und Informationen sind, soweit erforderlich, einzuholen und aufzuzeichnen.ANMERKUNG Informationsquellen können sein: Bauvorschriften; Zeichnungen oder Pläne der Architekten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Schlitz- und Durchbruchspläne erstellen, mit CAD-Programm, anhand vom AG zur Verfügung gestellter Baupläne, in Abstimmung mit anderen Leistungsbereichen, nach Bauzeitenplan, als Papierzeichnung/Plotterausdruck, einfach, farbig, gerollt....
Abrechnungseinheit: St

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