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Beihilfe zur Altersrente - Bau

Regelungen von Beihilfen zur gesetzlichen Altersrente für Arbeitnehmer im Baugewerbe trifft der "Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau in neuer Fassung vom 28. September 2018)". Sie betreffen jene Betriebe, die zugleich in den Geltungsbereich des "Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV in der Fassung vom 28. September 2018)" fallen, näher erläutert unter Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Einen Anspruch auf eine Rentenbeihilfe-Bau haben jedoch nur Arbeitnehmer in Betrieben der Tarifgebiete Deutschland-West und Berlin-West, die vor dem 1. Januar 2016 bereits im Baugewerbe tätig waren und am Stichtag bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, nicht jedoch Rentenbeihilfen für Arbeitnehmer im Tarifgebiet-Ost und Berlin-Ost. Ist der Versicherungsfall vor dem 1. Januar 2016 eingetreten, dann ergeben sich die Ansprüche auf Rentenbeihilfe nach den Regelungen im TZA Bau. Einbezogen sind die gewerblichen Arbeitnehmer, die Angestellten und Auszubildenden.
Die Beihilfe zur Altersrente beträgt monatlich 59,90 €, wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit erreicht und bei Eintritt des Versicherungsfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat (gemäß § 13 Abs. 1 TZA Bau). Sie erhöht sich nach einer Wartezeit von:
  • 240 Monaten auf monatlich 72,15 €,
  • 330 Monaten auf monatlich 80,40 €,
  • 440 Monaten auf monatlich 88,70 €.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls vor Vollendung des 65. Lebensjahres vermindert sich die Beihilfe um monatlich 1,60 € je fehlendes Lebensjahr nach Vollendung des 60. bis zum 65. Lebensjahr. Bei einem Versicherungsfall nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhöht sich die Beihilfe für jedes weitere volle Beschäftigungsjahr um monatlich 3,30 €.
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