Lohn / Tarif / Rente

Altersversorgungsleistungen im Baugewerbe

Rechtliche Grundlagen

An die Beschäftigten im Baugewerbe können Altersversorgungsleistungen gewährt werden.
Maßgebend für die zusätzliche Altersversorgung sind die Regelungen im allgemeinverbindlichen "Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau, vom 28. September 2018 in der Fassung vom 7. Januar 2022)" und für die Allgemeinverbindlichkeit beantragt mit dem Geltungsbereich für alle Betriebe, für die das Sozialkassenverfahren nach dem "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 29. Januar 2021 und Änderungen vom 7. Januar 2022)" in der jeweils geltenden Fassung bestimmend ist sowie im Land Berlin für Betriebe, die Betonwaren, Betonfertigteile und Betonwerksteine einschließlich Terrazzowaren herstellen.

Betrieblicher Geltungsbereich

Für Bauunternehmen im Bauhauptgewerbe des Geltungsbereichs des "Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe)" sowie des "Rahmentarifvertrags für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe (RTV-Angestellte im Baugewerbe)" ist als Sozialkasse die SOKA-Bau bestimmend und als deren spezieller Leistungsbereich die "Zusatzversorgung (ZVK-Bau)".
In weiteren Baubetrieben mit speziellem Gewerkebezug sind jeweils deren eigenständige Sozialkassen zuständig, z. B. die SOKA-Dachdeckerhandwerk und Malerkasse.

Gewährung von Leistungen

Altersversorgungsleistungen werden gewährt:
  • aufgrund betrieblicher Altersversorgungszusagen und/oder
  • als überbetriebliche Altersversorgungsleistungen an die ehemaligen Beschäftigten in den über die jeweiligen Sozialkassen der Bauwirtschaft einbezogenen Bauunternehmen.
Die zusätzliche Altersversorgung umfasst als Leistungen:
an die ehemaligen Beschäftigten und deren Hinterbliebene.
Die ZVK-Bau gewährt aus der Beitragszusage mit Mindestleistung im Rahmen der Tarifrente-Bau nach § 4 im TVZ Bau folgende Leistungen:
  1. Altersrente,
  2. Erwerbsminderungsrente,
  3. Unfallrente.
In Verbindung mit diesen Aussagen sei auf die Aussagen zu den Begriffen Gewährung der Altersversorgung-Bau, Finanzierung der Altersversorgung-Bau und Zusatzversorgung verwiesen.
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