Buchhaltung / Rechnungswesen

Beschaffungskosten

Die Beschaffungskosten umfassen sämtliche Kosten für die Beschaffung bzw. den Einkauf von Stoffen und Leistungen. Bestimmt werden die Beschaffungskosten dem Umfang nach
In der Bauwirtschaft spielen sie kaum eine Rolle, da die Baustoffe (Materialien) mit der Wertstellung "frei Baustelle" bzw. "frei Lager" eingekauft werden. Damit sind die gesamten Beschaffungsnebenkosten für den Bezug, Antransport, Verpackung, Zwischenlagerungen u.a. in den Kosten für die Baustoffe enthalten. Lediglich für Kleintransporte sowie für geringe Mengen fallen ggf. die Transportkosten direkt als Kosten an und werden als solche auch ausgewiesen. Möglich ist auch die Preisstellung "frei Baustelle abgeladen", wenn das Abladen durch den Lieferer mit vereinbart wird. Bei Verfügbarkeit von Entladegeräten auf der Baustelle ist das aber nicht erforderlich.
Folglich sind die Beschaffungskosten für die Baustoffe auf Grund der Preisstellung in der Kalkulation mit in den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) enthalten. Für Hilfs- und Betriebsstoffe sind die Beschaffungskosten evtl. auch Bestandteil der EKT oder sie werden mit innerhalb der Baustellengemeinkosten (BGK) berücksichtigt.
Die Beschaffung bzw. der Einkauf von Leistungen der Nachunternehmer (NU) erfolgt in der Regel innerhalb der Aufgaben des Angebotswesens, der Arbeitsvorbereitung oder unmittelbar durch die Oberbauleitung bzw. direkt durch den Bauleiter. Die anfallenden Kosten sind dann Bestandteil der Baustellengemeinkosten oder ggf. der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Der Einkauf von Leistungen der Nachunternehmer kann durchaus mit Risken als Vergabeverluste verbunden sein.
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