Mit einer Baukalkulation wird der betriebsnotwendige Aufwand für die Bauleistungen eines Bauauftrags insgesamt und zu einzelnen Teilleistungen ermittelt. Dabei werden verschiedene Stufen bzw. Formen der Baukalkulation unterschieden. Die Abstufungen ergeben sich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Kalkulationen durchgeführt werden. So kann eine Baukalkulation vor, während oder nach der Ausführung eines Bauauftrages erfolgen.
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Kalkulationsformen
Baukalkulation vor Vertragsabschluss – Vorkalkulation
Angebots- und Vertragskalkulation (Auftragskalkulation) erfolgen vor Vertragsabschluss und werden auch als Vorkalkulationen bezeichnet.
Angebotskalkulation
Vertragskalkulation / Auftragskalkulation
Kommt der Bieter mit seiner Angebotskalkulation in die engere Auswahl, ist es evtl. noch nötig Änderungen oder Korrekturen an der Angebotskalkulation vorzunehmen, weil sich mögliche Leistungsänderungen oder Preisänderungen ergeben haben. Im Ergebnis entsteht die Vertragskalkulation (Auftragskalkulation). Die in der Vertragskalkulation vereinbarten Preise liegen dann dem Bauvertrag zugrunde, aber auch den Kalkulationen, die nach Vertragsabschluss, während und nach der Bauausführung, notwendig werden. Sie entspricht praktisch der Urkalkulation. Die Vertragskalkulation und Angebotskalkulation sind gleich aufgebaut. Ihnen liegt folgendes Kalkulationsschema zugrunde: Baukalkulation nach Vertragsabschluss
Arbeitskalkulation
Aus der Vertragskalkulation wird nach Vertragsabschluss und somit Auftragserteilung die Arbeitskalkulation erstellt. Diese berücksichtigt die konkreten Bedingungen, die sich aus der Arbeitsvorbereitung ergeben haben. So kann sich z. B. herausstellen, dass andere als die angenommenen Planungen zweckmäßiger und wirtschaftlicher sind. Zudem werden die Nachunternehmerpreise und Stoffpreise aufgrund von Vergaben festgelegt. Arbeitskalkulationen können unternehmensintern sehr unterschiedlich gestaltet werden, beruhen aber immer auf dem Vertragsleistungsverzeichnis mit der darin enthaltenen Gliederung der Positionen. Für die Arbeitskalkulation müssen komplexe Leistungspositionen entflochten werden, eine Bereinigung der Kalkulation um geänderte, ergänzte oder weggefallene Positionen muss erfolgen und auch zusätzlich erwirkte Preisnachlässe müssen berücksichtigt werden. Dabei werden die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) kalkuliert, ohne Gemeinkosten zu berücksichtigen. Denn anders als in der Angebots- oder Vertragskalkulation werden hier keine Kostenanteile als Zuschläge verrechnet. Nur die direkt zuzuordnenden Einzelkosten werden in den Leistungspositionen aufgeführt. Die Gemeinkosten werden nachträglich kalkuliert und sind für den internen Kostenvergleich als Einzelkosten abzurechnen und zu analysieren. Für die Bauleitung liefert die Arbeitskalkulation die Vorgaben für die wirtschaftliche Bauausführung, für den Leistungslohn und Wirtschaftlichkeitsvergleiche.
Nachkalkulation
Nach der Erstellung der Bauleistungen greift die Nachkalkulation die Vorgaben aus der Arbeitskalkulation wieder auf. In der Nachkalkulation werden nachträglich die tatsächlichen Mengen, Stunden und Kosten für die ausgeführten Bauleistungen ermittelt. Danach werden diese Ist-Werte den Soll-Ansätzen aus der Arbeitskalkulation gegenübergestellt. Dies dient dazu, zu überprüfen, ob die vorangegangenen Angebots- und Arbeitskalkulationen richtig sind. Und neue Wert- und Mengenansätze für künftige Kalkulationen zu ermitteln. Die Nachkalkulation gliedert sich in die technische Nachkalkulation und die kaufmännische Nachkalkulation. Während bei der technischen Nachkalkulation die mengenmäßig erfassten Aufwandsfaktoren wie Arbeits- und Maschinenzeiten sowie Materialverbrauch nach den geführten Baustellenberichten ausgewertet werden, immer im Vergleich zur ebenfalls mengenmäßig erfassten Bauleistung gemäß Aufmaß, werden in der kaufmännischen Nachkalkulation tatsächlich angefallene Istgrößen wie Lohnkosten, Stoffkosten den Sollgrößen als Produkt aus der tatsächlich erbrachten Leistung und den dafür vorgesehenen Sollgrößen je Leistungseinheit gegenübergestellt. Die kaufmännische Nachkalkulation dient dem Bauauftrags- und Baustellen-Controlling. Nachtragskalkulation
Eine Nachtragskalkulation wird nötig, wenn die tatsächlich ausgeführte Bauleistung vom Bausoll, also der auszuführenden Leistung, so wie sie mit dem Bauvertrag bestimmt wurde, abweicht. Meist leitet sich daraus ein Vergütungsanspruch für den bauausführenden Unternehmer ab. Grundlage der Kalkulation von Nachträgen bilden die Kalkulationsansätze aus der Angebotskalkulation. Kalkulationsverfahren
Die Angebotskalkulation ist die ausschlaggebende Form bei den Baukalkulationen. Sie wird grundlegend nach dem Kalkulationsschema (s. o.) aufgebaut. Darin wird deutlich, dass die Gemeinkosten eines Bauauftrags auf die Einzelkosten der Teilleistungen umgelegt werden müssen, um eine kostendeckende und gewinnbringende Angebotssumme zu kalkulieren. Dazu können verschiedene Kalkulationsverfahren angewandt werden, die sich jeweils darin unterscheiden, wie die Gemeinkosten auf die Einzelkosten der Teilleistungen umgelegt werden.
Zuschlagskalkulation
Bei der Zuschlagskalkulation wird noch einmal gegliedert in die einfache und differenzierte Zuschlagskalkulation sowie die Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz (bzw. Vollkostenstundensatzkalkulation). Einfache Zuschlagskalkulation
Die einfache Zuschlagskalkulation ist praktisch für kleinere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sowie für Bauleistungssparten, die weniger komplex und schwierig sind und deren Bauaufträge eine ähnliche Leistungs- und Kostenstruktur haben. Grundlage für die einfache Zuschlagskalkulation sind die direkt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen (EKT). Diese werden dann je Leistungsposition aufsummiert. Den gesamten (summierten) EKT je Leistungsposition werden danach über unternehmensintern ermittelte durchschnittliche bzw. auch auftragsbezogene Zuschlagssätze die Kosten für Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn zugerechnet. Der Bezug der Zuschläge auf die gesamten Einzelkosten der Teilleistungen ist typisch für die einfache Zuschlagskalkulation.
Die Höhe der Zuschlagssätze hängt von Betriebsgröße, Sparte und Gewerk ab. Es werden zur Ermittlung Erfahrungswerte aus bisherigen Kalkulationen, Aussagen der betrieblichen Finanzplanung und des betrieblichen Rechnungswesens genutzt. Die Höhe der Zuschlagssätze hängt wesentlich davon ab, ob die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis mit ausgeschrieben wird, und damit Einzelkosten dafür zu bestimmen sind, oder ob sie als Nebenleistung zu den Baustellengemeinkosten (BGK) zählt. Dasselbe gilt für die Gehaltskosten für das Aufsichtspersonal. Diese können im Mittellohn berücksichtigt werden oder als Kalkulationslohn in den Baustellengemeinkosten (BGK) oder auch Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Differenzierte Zuschlagskalkulation
Auch bei der differenzierten Zuschlagskalkulation mit vorberechneten oder vorbestimmten Zuschlägen werden zu Beginn die Einzelkosten der Teilleistung (EKT) direkt pro Leistungsposition der Ausschreibung ermittelt. Im Unterschied zur einfachen Zuschlagskalkulation werden die Zuschläge für die Gemeinkosten dann aber differenziert der Höhe nach auf die einzelnen Kostenarten (bzw. Kostenartengruppen) verteilt. Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz
Der Vollkostenstundensatz ist gewissermaßen der Betriebsmittellohn, wenn die gesamten Gemeinkosten ausschließlich über den Lohn verrechnet werden. Sowohl Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) als auch Wagnis und Gewinn werden auf den Lohn umgelegt. Kleinere Bauunternehmen im Baunebengewerbe oder Bauhandwerksbetriebe nutzen die Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz gerne, da so schnelle und einfache Angebotskalkulationen erstellt werden können und auch Nachtragskalkulationen möglich sind. Besonders bei lohnintensiven Bauleistungen, Leistungen in nur einem Gewerk, bei Leistungen mit annähernd gleichem Stoffeinsatz (z. B. Maler, Fliesenleger) und geringen Baustellengemeinkosten ist die Vollkostenstundensatzkalkulation ein günstiges Kalkulationsverfahren. Endsummenkalkulation
Die Endsummenkalkulation zeichnet sich dadurch aus, dass sie sowohl die konkreten Bedingungen des Bauauftrages als auch die Bedingungen der Bauausführung in die Kalkulation einbezieht. Damit ist die Endsummenkalkulation ein sehr zukunftsorientiertes Kalkulationsverfahren, dass eine hohe Kosten- und Kalkulationssicherheit bietet. Es wird empfohlen für größere Bauvorhaben mit großen Baustelleneinrichtungen (BE) sowohl für Hoch-, Tief- als auch Ingenieurbau. Praktisch wird das Endsummenkalkulationsverfahren so realisiert, dass zuerst die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) für jede Position des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung ermittelt und dann die auftragsbezogenen Baustellengemeinkosten (BGK) für das Bauvorhaben berechnet werden. Summiert ergeben sie die Herstellkosten. Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn für den Bauauftrag werden separat betrachtet. Sie werden ermittelt, und mit den Herstellkosten zur Endsumme (Angebotssumme) aufaddiert. Diese Endsumme wird dann über Einzelkostenzuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) umgelegt. Dabei werden im ersten Schritt die Umlagesätze für die Kostenarten Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen festgelegt. Der restliche Betrag wird danach als Umlage auf den Lohn (Kalkulationslohn) und Aufrechnung zum Verrechnungslohn berechnet. Nun müssen die Umlagesätze angewendet werden, um die Einheitspreise (EP) für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu ermitteln. Die einzelnen Arbeitsschritte schematisch zusammengefasst:
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Deckungsbeitragskalkulation
Die Deckungsbeitragskalkulation ist in erster Linie für strategische Kalkulationen von Bedeutung. Denn mit diesem Kalkulationsverfahren kann betrachtet werden, wie die einzelnen Kalkulationen verschiedener Bauvorhaben zum Gesamtergebnis des Bauunternehmens beigetragen haben bzw. mit welchem Bauauftrag wie viel Gewinn erzielt werden kann. Die Deckungsbeitragskalkulation eignet sich somit, wenn mit den Preisen ein feststehender Beitrag für Gemeinkosten und Gewinn erzielt werden soll und wenn die Kostenstruktur der einzelnen Aufträge sich stark unterscheidet.
Das Verfahren beruht auf dem Deckungsbeitrag (DB) als betriebswirtschaftlich wichtigem Beurteilungskriterium. Über ihn wird ausgedrückt, in welchem Maße die Baupreise die Gemeinkosten BGK und AGK sowie Wagnis und Gewinn abdecken. Nach der Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistung (EKT) werden die darauf zu beziehenden Zuschläge für BGK, AGK sowie Gewinn und Wagnisse nun aufgrund von Erfahrungswerten (z. B. zusammengestellt in Musterfinanzplänen) über den Deckungsbeitrag vorbestimmt, abgeleitet und angepasst. Damit sind die Einheitspreise ermittelt.
Fixpreiskalkulation
Die Fixpreiskalkulation baut auf den Erfahrungen vergangener Angebote auf. Das bedeutet, sie eignet sich vor allem für kleine und mittlere Bauhandwerksbetriebe, die Ihre Preise kennen und ohne große Baustelleneinrichtung (BE) auskommen. Die Einheitspreise (EP) sind also bekannt und in Finanzplänen hinterlegt. Aus Finanzplan und einem auftragsbezogenen betrieblichen Kalkulationslohn können dann die Angebotsendsumme, aber auch pauschale Kostenartensummen und Anteile an Gemeinkosten, W&G, pauschale Umlagen und die Summe der Lohnstunden gewissermaßen „rückwärts“ abgeleitet werden.