Buchhaltung / Rechnungswesen

Bilanzierung

Als Bilanzierung bezeichnet man die Bewertung der Positionen in der Bilanz, und zwar dem Grunde und der Höhe nach.
Dem Grunde nach wird mit den Bilanzansätzen entschieden, was als Vermögen oder Kapital bilanziert
  • werden muss (Bilanzierungsgebote, meistens als Untergrenze der Wahlrechte),
  • werden kann (Bilanzierungswahlrechte) und
  • nicht werden darf (Bilanzierungsverbote, meistens als Obergrenze der Wahlrechte).
In der dazwischenliegenden Bandbreite zwischen Geboten und Verboten liegt der Ermessungsspielraum für die Bewertung. Als Beispiel sollen die Abschreibungen (AfA) betrachtet werden:
  • Als Gebot besteht Abschreibungspflicht für z. B. Baumaschinen.
  • Als Wahlrecht kann sich das Unternehmen entscheiden zwischen linearer und degressiver Abschreibung.
  • Als Verbot ist z. B. eine progressive Abschreibung nicht möglich.
Deutlich werden die unterschiedlich möglichen Bilanzansätze auch besonders bei der Bewertung der unfertigen Bauleistungen zu Herstellungskosten, die sich andererseits auch von den Herstellkosten im Kalkulationsschema der Angebotskalkulation unterscheiden.
Der Bilanzbewertung der Höhe nach gelten folgende Bewertungsmaßstäbe in der Handelsbilanz nach §§ 253 bis 256 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Anschaffungskosten z. B. für Baumaschinen und Geräte,
  • Herstellungskosten z. B. für unfertige Bauleistungen,
  • ein abgeleiteter Wert, z. B. aus dem Börsenwert für Wertpapiere,
  • ein beizulegender Wert z. B. bei Verlustbaustellen bzw. -aufträgen, die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossen sind. Dann ist das Folgejahr von weiteren Verlusten frei zu halten und die unrealisierten Verluste zu bilanzieren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bilanzierung"

DIN-Norm
Ausgabe 2016-10
Diese Norm gibt einen Überblick über das Vorgehen bei der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für die Heizung, Klimatisierung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung für Gebäude. Die zentralen Bilanzgleichungen werden dargestell...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Diese Vornorm wurde vom zuständigen Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA „Gemeinschafts-arbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-06
Diese Vornorm beschreibt die zur Wärmebilanz eines Gebäudes verwendeten Begriffe sowie das Verfahren zur Berechnung des jährlichen Heizenergiebedarfs nach DIN EN 832 unter Zugrundelegung der deutschen Randbedingungen. Das Verfahren ist für Wohngebäud...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Die Bilanz eines Bauunternehmens muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Kapitallage vermitteln. Mit den Bilanzansätzen wird auf Grundlage der Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) entschieden, was als Vermögen...
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