Buchhaltung / Rechnungswesen

Bilanzierung

Als Bilanzierung bezeichnet man die Bewertung der Positionen in der Bilanz, und zwar dem Grunde und der Höhe nach.
Dem Grunde nach wird mit den Bilanzansätzen entschieden, was als Vermögen oder Kapital bilanziert
  • werden muss (Bilanzierungsgebote, meistens als Untergrenze der Wahlrechte),
  • werden kann (Bilanzierungswahlrechte) und
  • nicht werden darf (Bilanzierungsverbote, meistens als Obergrenze der Wahlrechte).
In der dazwischenliegenden Bandbreite zwischen Geboten und Verboten liegt der Ermessungsspielraum für die Bewertung. Als Beispiel sollen die Abschreibungen (AfA) betrachtet werden:
  • Als Gebot besteht Abschreibungspflicht für z. B. Baumaschinen.
  • Als Wahlrecht kann sich das Unternehmen entscheiden zwischen linearer und degressiver Abschreibung.
  • Als Verbot ist z. B. eine progressive Abschreibung nicht möglich.
Deutlich werden die unterschiedlich möglichen Bilanzansätze auch besonders bei der Bewertung der unfertigen Bauleistungen zu Herstellungskosten, die sich andererseits auch von den Herstellkosten im Kalkulationsschema der Angebotskalkulation unterscheiden.
Der Bilanzbewertung der Höhe nach gelten folgende Bewertungsmaßstäbe in der Handelsbilanz nach §§ 253 bis 256 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Anschaffungskosten z. B. für Baumaschinen und Geräte,
  • Herstellungskosten z. B. für unfertige Bauleistungen,
  • ein abgeleiteter Wert, z. B. aus dem Börsenwert für Wertpapiere,
  • ein beizulegender Wert z. B. bei Verlustbaustellen bzw. -aufträgen, die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossen sind. Dann ist das Folgejahr von weiteren Verlusten frei zu halten und die unrealisierten Verluste zu bilanzieren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bilanzierung"

Ausgabe 2016-10
Diese Norm gibt einen Überblick über das Vorgehen bei der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für die Heizung, Klimatisierung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung für Gebäude. Die zentralen Bilanzgleichungen werden dargestell...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Diese Vornorm wurde vom zuständigen Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA „Gemeinschafts-arbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-06
Diese Vornorm beschreibt die zur Wärmebilanz eines Gebäudes verwendeten Begriffe sowie das Verfahren zur Berechnung des jährlichen Heizenergiebedarfs nach DIN EN 832 unter Zugrundelegung der deutschen Randbedingungen. Das Verfahren ist für Wohngebäud...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
Nachfolgend wird anhand der allgemein gültigen Gleichungen die Energiebilanzierung für ein Gebäude beschrieben und festgelegt. Die Beschreibung ist allgemein gehalten, d. h., sie umfasst alle Bereiche. Für Wohnbauten können im Rahmen des öffentlich-r...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
5.2.1 Allgemeines Das Prinzip der energetischen Bilanzierung wird nachfolgend von der Nutz-, über die End- bis zur Primärenergie beschrieben. Die Bilanz wird für alle Arten der Konditionierung bzw. für alle technischen Gewerke (Heizung, Kühlung, Be- ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
Vor der Energiebilanz sind für jede Zone folgende Größen zu bestimmen: die Nettogrundfläche ANGF;, die wärmeübertragenden Einzelflächen bzw. Hüllflächen Ai bzw. deren Summe A;, das Nettovolumen (Luftvolumen) V., Zur Vermeidung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
5.5.1 Allgemeines Die gesamte Endenergie Qf ergibt sich aus der Nutzenergie und ggf. zusätzlicher technischer Aufwendungen (Verluste für Übergabe, Verteilung und Speicherung sowie Erzeugung). Es wird unterschieden in die Endenergien für die Beleuchtu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
5.6.1 Primärenergiebewertung der von außen zugeführten Energieträger Die heizwertbezogene Primärenergie der von außen über die Bilanzgrenzen zugeführten Energieträger wird nach Gleichung (22) bestimmt. Die nach Energieträgern getrennt summierte Enden...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
A.1 Allgemeines Die Primärenergiefaktoren für die Endenergiebereitstellung enthalten sämtliche Faktoren der Primärenergieerzeugung mit den Vorketten (einschließlich Hilfsenergien) für die Förderung, Aufbereitung, Umwandlung, den Transport und die Ver...
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Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
5.3.1 Allgemeines Zuerst wird der aus den Nutzungsbedingungen resultierende Nutzenergiebedarf für jedes technische Gewerk bestimmt. Unter Nutzenergien sind zu verstehen: Nutzenergie für die Beleuchtung, d. h. die Energiemenge, die zur ausreichenden ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis des Energiebedarfs ist der Bilanzumfang fest vorgegeben. Dabei wird der Bilanzumfang für Wohn- und Nichtwohngebäude unterschieden. In anderen Fällen (z. B. Energieberatung, Energieanalyse) kann die energetische...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
Das Bilanzverfahren vereinfacht sich, wenn Wohngebäude bewertet werden. Bild 12 stellt die Abfolge der Bilanzschritte sowie die Verknüpfung der einzelnen Teile der Vornormenreihe DIN V 18599 bei der Bilanz von Wohngebäuden im Rahmen des öffentlich re...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
Nach erfolgter Zonierung wird das Gebäude hinsichtlich der technischen Versorgung in Versorgungsbereiche unterteilt. Ein Versorgungsbereich fasst jeweils die Gebäudebereiche zusammen, die von der gleichen Anlagentechnik versorgt werden.Die Bildung vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
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