Normen

Brutto-Rauminhalt (BRI)

Der BRI ist definiert in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (Ausgabe August 2021). Der Brutto-Rauminhalt kann auch als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen herangezogen werden, beispielsweise für Kostenschätzungen für die Kostengruppe – 300 Bauwerk - Baukonstruktionen.
Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung von baunormenlexikon.de aufgerufen werden.
Als Ausgangsgrößen für die Berechnung des BRI in m³ dienen:
Herangezogen wird der BRI beispielsweise – nach den Anforderungen in der DIN 276 - Kosten im Bauwesen – für Kostenschätzungen nach DIN 276 und Kostenberechnungen nach DIN 276 sowie für die Ableitung von Erfahrungswerten, beispielsweise für die Kostengruppen nach DIN 276, wie die Kostengruppe 300 Bauwerk - Baukonstruktion.

Bestandteile des BRI

Der Rauminhalt umfasst das Gesamtvolumen eines Bauwerks oder eines Geschosses und setzt sich nach Tz. 3.8 in der DIN 277 aus folgenden Teilvolumina zusammen:

Ermittlung des BRI

Die Ermittlung der Rauminhalte sollte sich nach den Regelungen in Tz. 7.1 der DIN 277 richten. Hervorzuheben ist, dass der BRI von den äußeren Begrenzungsflächen umschlossen wird. Sie werden gebildet von den Gründungsflächen, den Außenwänden und den Dächern.
Bei der Ermittlung des BRI gelten als Höhen die vertikalen Abstände zwischen den Oberkanten der Boden- oder Deckenbeläge in den jeweiligen Geschossen bzw. bei Dächern die Oberkanten der Dachbeläge. Zu rechnen ist beginnend von den Unterkanten der Boden- bzw. Fundamentplatten einschließlich darunter liegender Dämmschichten bis zu den Oberkanten der Deckenbeläge der darüber liegenden Geschossebene. Sofern ein Bauwerk anders begrenzt wird, ist der BRI nach den tatsächlichen geometrischen Verhältnissen und Formeln zu bestimmen.
Weisen Bereiche im Bauwerk keine Brutto-Grundfläche auf (beispielsweise Lichtschächte und Kriechgänge mit einem Volumen von größer 1 m³), so sind diese Rauminhalte getrennt zu ermitteln und den angrenzenden Geschossen zuzuordnen.

Nicht dem BRI zuordenbare Elemente

Nicht zum BRI gehören beispielsweise Rauminhalte von folgenden Elementen:
  • Einzel- und Streifenfundamente, Tiefgründungen,
  • Lichtschächte, Luftschächte und außen am Bauwerk liegende Montageschächte bis zu einem Inhalt von 1 m³),
  • Dachüberstände,
  • auskragende Sonnenschutzanlagen,
  • Schornsteinköpfe, Lüftungsrohre oder Lüftungsschächte, die über den Dachbelag hinausreichen,
  • Dachaufbauten (z. B. Lichtkuppeln, Dachgauben von weniger und bis zu 1 m³),
  • untergeordnete Bauteile wie konstruktive und gestalterische Vorsprünge von Außenwänden (z. B. Lisenen, Pilaster, Gesimse),
  • Rauminhalte über Brutto-Grundflächen (BGF), wenn sie nicht überdacht sind (z. B. Terrassen, Rampen, Höfe) und keine den Baukonstruktionen zuordenbare Grundflächen aufweisen (z. B. Brüstungen, Geländer).

Rechenbeispiel zur Ermittlung des Brutto-Rauminhalts (BRI)

Bauwerk: Garage nach Planungsunterlagen mit 3 cm Außenputz
Planungsunterlagen Garage
Planungsunterlagen Garage Bild: © f:data GmbH

Berechnung des Brutto-Rauminhalts (BRI)

Brutto-Rauminhalt (BRI)=Brutto-Grundfläche (BGF)*Höhe
BGF = 20,50 m², ermittelt für dieses Beispiel unter Brutto-Grundfläche (BGF)
Höhe:
  • vorn: (2,74 m + 2 * 0,16 m) = 3,06 m
  • hinten: (2,50 m + 2 * 0,16 m) = 2,82 m,
daraus folgt eine mittlere Höhe von 2,94 m.
Brutto-Rauminhalt (BRI)=20,50 m² * 2,94 m=60,27 m³
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