Rechtsformen/ ARGE

Bürgschaften bei ARGEn

Neben Finanzmitteln müssen die Gesellschafter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auch für Bürgschaften aufkommen, und zwar als Sicherheit für Forderungen eines Gläubigers. Dafür können verschiedene Bürgschaftsverpflichtungen auftreten.
Die unten unter "Beispiele" zur Verfügung gestellte Übersicht liefert einen Überblick über die verschiedenen Arten von Bürgschaften.
Als Anspruchsteller für Bürgschaften gelten:

  1. Der Auftraggeber:
    Er verlangt in der Regel Sicherheiten als Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaften mit Bezug auf § 17 der VOB, Teil B. Dabei können verschiedene Varianten gewählt werden - entweder die ARGE stellt die Bürgschaften zu ihren Lasten oder die Gesellschafter liefern Bürgschaften anteilig entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnisses an der ARGE. Im letzteren Fall bedarf es des Einverständnisses des Auftraggebers, denn er hat dann mehrere Bürgschaften. Auch ist nicht mehr die Gesamtschuld Gegenstand der Bürgschaften, sondern nur die Schuld der einzelnen Gesellschafter.
  2. Die ARGE:
    Bei z. B. einer Vertragserfüllungsbürgschaft der ARGE als "Gesamtbürgschaft" gegenüber dem Auftraggeber kann festgelegt werden, dass die einzelnen Gesellschafter Rückbürgschaften im Innenverhältnis gemäß ihrem Beteiligungsverhältnis stellen. Ein Gesellschafter kann auch als selbständiger Nachunternehmer aufgrund eines gesonderten Vertrages außerhalb seiner Gesellschafterleistungen zum Vertragspartner der ARGE werden und dann ebenfalls zur Stellung von Sicherheiten in Form von Bürgschaften verpflichtet sein. Grundsätzlich sind mit den Nachunternehmern Bürgschaften für die Vertragserfüllung und Gewährleistung zu vereinbaren.
  3. Die Gesellschafter:
    Erbringt ein Gesellschafter eine über seine Gesellschaftsverpflichtungen hinausgehende Leistung, kann er auch eine Bürgschaft von den anderen Gesellschaftern als Sicherheit verlangen, wenn das eingegangene Geschäft dies vorsieht.
Die Anforderung von Bürgschaften, deren Verfolgung und Rückgabe obliegt der Kaufmännischen Geschäftsführung der ARGE.

Beispiel: Arten von Bürgschaften

(1) Außenverhältnis zwischen ARGE und Auftraggeber (AG)

Arten von Bürgschaften einer ARGE - Außenverhältnis
(2) Innenverhältnis zwischen ARGE und Gesellschaftern der ARGE (z.B. A und B)

Arten von Bürgschaften einer ARGE - Innenverhältnis
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Gratis Download:Kostenlose Musterbriefe und Kalkulationshilfen

Kostenlose Musterbriefe zum Download für Baubranche

Verwandte Fachbegriffe

ARGE-Musterverträge
Welche Bedeutung fällt den Musterverträgen zu? Die Ausführung einer Baumaßnahme durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als spezifischer Form des Zusammenschlusses von Bauunternehmen erfordert einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Rechte und Pflicht...
Normal-ARGE
Was ist eine Normal-ARGE? Die Normal-ARGE ist die spezielle Form einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE). Sie wird synonym auch als „Beistellungs-ARGE“ sowie als "echte" ARGE bezeichnet und überwiegend im Bauhauptgewerbe bei größeren Baumaßnahmen im Hoc...
Dach-ARGE
Was ist eine Dach-ARGE? Die Dach-ARGE ist eine spezielle Form von Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn), die zusammen an einem Bau-Projekt arbeiten. Die Dach-ARGE ist in der Regel für die Planung und Durchführung eines Projekts verantwortlich und setzt s...
Geschäftsführung der Bau-ARGEn
Welche Organe gehören zur Geschäftsführung? Die vertragliche Übernahme und Ausführung eines Bauvorhabens durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) erfordert eine rationelle Geschäftsführung mit unternehmerischer Strukturierung nach den Erfordernissen...
Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE)
Was ist eine Bau-ARGE? Die Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) ist eine spezifische Kooperationsform in der Bauwirtschaft, vor allem bei Baumaßnahmen im Bauhauptgewerbe. Um ein bestimmtes Bauvorhaben gemeinsam ausführen zu können, schließen sich zwei ...
Finanzplanung der ARGE
Durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sind zu Baubeginn bereits Ausgaben zu bestreiten. Dafür sind finanzielle Mittel erforderlich, die durch Einzahlungen der Gesellschafter auf das eingerichtete Betriebsmittelkonto bei einer Bank bereitzustellen sin...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere