Buchhaltung / Rechnungswesen

EBIT

EBIT steht für "Earnings before Interest and Taxes", d. h. das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Es wird vorrangig als "operatives Ergebnis" vor dem Finanz- und Beteiligungsergebnis verstanden. Verzerrungen durch steuerliche Einflüsse bleiben außen vor. Da es im internationalen Vergleich oft herangezogen wird, spielt es mit zunehmender Größe des Bauunternehmens eine wichtige Rolle, insbesondere bei Aktiengesellschaften in der Bauwirtschaft.
Mit Bezug auf die Positionen nach dem Gesamtkostenverfahren einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kann das EBIT folgendermaßen vereinfacht abgeleitet werden:
Pos. nach GuV bis 2015 Pos. nach GuV ab 2016
Jahresüberschuss(Pos. 20)(Pos. 17)
+ Zinsaufwand(Pos. 13)(Pos. 13)
- Zinsertrag(Pos. 11)(Pos. 11)
+ Steuerlast / - Steuerforderung(Pos. 18 + 19)(Pos. 14 + 16)
- außerordentliches Ergebnis(Pos. 17)
= EBIT
In der GuV entfällt für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, mit Bezug auf § 275 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) der Ausweis eines außerordentlichen Ergebnisses. Anfallende außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind künftig in der GuV mit unter den Positionen "sonstige betriebliche Aufwendungen" und "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.
Nach der Höhe des EBIT kann auf den Erfolg des operativen Geschäfts geschlossen werden. Wird es dann noch zu anderen betrieblichen Kennzahlen wie Bauleistungen, Umsatz, Anzahl Beschäftigte u. a. ins Verhältnis gesetzt, dann ist es noch intensiver aussagefähig, vorrangig beispielsweise im Vergleich zwischen Bauunternehmen. Alle negativen Einflüsse, die sich evtl. hinsichtlich von Steuern für einen Vergleich darstellen können, werden ausgeschaltet. Dadurch ist auch ein internationaler Vergleich zwischen Bauunternehmen besser möglich, weil nationale Steuerflüsse außen vor bleiben.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "EBIT"

Ausgabe 2024-12
Diese Norm definiert Begriffe für Straßenbau- oder Industriebitumen verschiedener Sorten und für bitumenhaltige Bindemittel.Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 336 "Bitumenhaltige Bindemittel" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich...
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 12970 (2001-02)
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 12970 (2001-02)
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 12597 (2024-12)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.ISO und IEC stellen terminologische Daten-banken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: verfügbar unter https://www.iso.org...
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