Bauberichterstattung / Statistik

Fertigteilbauten

Fertigteilbauten umfassen die Errichtung von vorgefertigten Gebäuden aus selbst hergestellten oder fremd bezogenen Fertigbauteilen auf der Baustelle. Diese Leistungen können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt oder auch zu Teilen an Nachunternehmer vergeben werden.
Fertigteilbauten werden nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes im Abschnitt "F -Baugewerbe " in der Unterklasse "41.20.2- Errichtung von Fertigteilbauten" geführt. Sie sind übergeordnet dem Hochbau sowie dem Bau von Gebäuden und allgemein dem Bauhauptgewerbe zugehörig. Zum Stand Juni 2016 waren in Deutschland insgesamt 616 Bauunternehmen (Quelle: DEStatis) tätig.
Für die Bauberichterstattung der Bauunternehmen an die Statistischen Ämter der Länder, z. B. mit Formular – AB - Auftragsbestand Bauhauptgewerbe – von Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, ist nach Art der Bauten und Auftraggeber zu differenzieren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fertigteilbauten"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 1992-1-1 (2011-01)
(1) P Dieses Kapitel enthält ergänzende Regeln für Tragwerke aus unbewehrtem Beton oder für Tragwerke, bei denen die vorhandene Bewehrung geringer als die Mindestbewehrung für Stahlbeton ist.ANMERKUNG Die Überschriften werden mit einer vorangestellte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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