Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Festpreis

Als Festpreis wird der für eine Leistungsposition in der Leistungsausschreibung festgelegte Einheitspreis (EP) angesehen, der meistens nicht durch eine leistungs- und kostenbezogene Kalkulation ermittelt wurde. Dies kann besonders dann Sinn machen, wenn
  • Preise auf dem Baumarkt vorbestimmt und definiert sind oder
  • Preisanpassungen beispielsweise bei Spekulationen vorgesehen werden.
Festpreise können beispielsweise folgende Grundlagen liefern und danach herangezogen werden:
  • auf dem Baumarkt vorzufindende Marktpreise für Angebote, die dem eigenen Angebot ähnlich sind,
  • vom Bauunternehmen kalkulierte Einheitspreise aus früheren, aus ähnlichen und durchaus vergleichbaren Angeboten,
  • vorbestimmte Preise von Dritten, z. B. aus der Bauliteratur Prospekten, Baupreiskatalogen, Preisempfehlungen von Lieferanten zu Bauteilen, Baustoffen u. a.,
  • Baupreisstatistiken oder Preisinformationen der Verbände, Innungen u. a.
Mit dem Bauvertrag wird noch oft folgende Klausel vom Bauherrn vorgesehen:
"Die mit dem Angebot des Auftragnehmers zugrundeliegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich".
Damit sollen zum VOB-Vertrag die Möglichkeiten der Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 in VOB/B - betreffend u. a. Mehrmengen, Leistungsänderungen u. a. - ausgeschlossen werden. Diesbezüglich hat der BHG mit seinem Urteil vom 20. Juli 2017 (Az.: VII ZR 259/16) die Entscheidung getroffen, dass die angeführte Klausel gemäß § 307 BGB unwirksam ist. Durch eine solche Klausel wären von vornherein auch Ansprüche aus Vergütungsanpassungen nach § 313 BGB wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen. Wegen der Unwirksamkeit der Klausel bliebe im VOB-Vertrag dann § 2 Abs. 3 VOB/B anwendbar.
Die oft auch als "Fixpreise" bezeichneten Preise für Leistungspositionen stellen ebenfalls Festpreise dar, wenn sie vorher nicht detailliert kalkulatorisch bestimmt wurden und nur gedanklich fix vorhanden sind. Ein Angebot kann durchaus auf Basis von Festpreisen vorbereitet werden, praktisch als Festpreiskalkulation. Zu unterscheiden ist sie jedoch von der Fixpreiskalkulation, wie sie in der Kalkulationssoftware "nextbau " der Firma f:data Weimar/Dresden als auch mögliches Kalkulationsverfahren angeführt wird und ausgeführt werden kann.
Zu unterscheiden ist der Festpreis vom "Pauschalpreis ", der allgemein im Sinne einer Pauschalsumme zu verstehen ist. Die Pauschalsumme liefert die Grundlage für die Leistungsvergütung nach einem Pauschalvertrag.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Festpreis"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.2. Erscheint ein Angebotspreis unangemessen niedrig und ist anhand vorliegender Unterlagen über die Preisermittlung die Angemessenheit nic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis oder mit unangemessen hohen oder niedrigen Kosten darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Insbesondere lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot ab, das unangemessen niedri...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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