Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Gefährliche Bauabfälle

Zum Begriff

Abfälle können entweder als "gefährlich" oder "nicht gefährlich" angesehen werden.
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten nach § 3 Abs. 5 jeweils Abfälle als gefährlich, die durch Rechtsakte der EU und danach erlassenen Rechtsverordnungen bestimmt werden. Grundlage dafür ist das Europäische Abfallverzeichnis mit der „Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV vom 10. Dezember 2001 (in BGBl. I, S. 3379 und letzte Änderung vom 30. Juni 2020 in BGBl. I, S. 1533)“.

Einordnung nach AVV

In der AVV wird bestimmt, welche Abfallarten als gefährlich einzustufen sind. In der Anlage zur AVV werden die Abfallfraktionen mit einem Abfallschlüssel (zwei- bis sechsstellig) ausgewiesen, nach Kapiteln als 2-Steller beispielsweise im:
  • Kapitel 17 –  Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) und weiter differenziert als 4-Steller nach z. B. 17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik u. a.
Über den Abfallschlüssel wird zugleich auch die Gefährlichkeit des Abfalls bestimmt, und zwar zum Abfallschlüssel als Kennzeichnung "mit einem Sternchen", das den jeweiligen Abfall schnell identifizieren lässt. Diese Abfallfraktionen werden zugleich mit einer Abfallschlüssel-Nummer und der zugeordnet verbalen Beschreibung ausgewiesen. Die Einordnung ist europaweit einheitlich.
Verschiedene Abfallfraktionen sind von vornherein als gefährlich anzusehen, z. B. Materialien, die Asbest enthalten. Bei einigen Abfällen kann es erforderlich sein, mittels chemischer Analyse zu prüfen, ob eine gefährliche Variante vorliegt, z. B. bei Siedlungsabfällen.

Als gefährlich geltende Bau- und Abbruchabfälle

Bei als gefährlich eingestuften Abfällen ist nach § 3 in der AVV anzunehmen, dass sie eine oder mehrere Eigenschaften aufweisen, die als gefährlich geboten sind, durch EU-Regelungen dazu bestimmt und jeweilige Grenzwerte überschritten werden.
Innerhalb der Bau- und Abbruchabfälle im Kapitel 17 gelten als gefährlich folgende Abfälle nach den 6-Stellern:
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln
17 02 04*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 01*Kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04 09*Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10*Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 07*Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05*asbesthaltige Baustoffe
17 08 01*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 09 01*Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten.
Welche Abfälle als nicht gefährliche POP-haltige Abfälle anzusehen sind, wird in § 2 der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung vom 17. Juli 2017 (in BGBl. I, S. 2644), die seit 1. August 2017 in Kraft ist, vorbestimmt. Nach dieser Regelung werden Polystyrol-Abfälle am Bau nicht mehr als gefährliche Abfälle eingestuft.

Gefährliche Siedlungsabfälle

Unter den in Kapitel 20 in der Anlage zur AVV ausgewiesenen Siedlungsabfällen werden beispielsweise folgende Fraktionen als gefährlich ausgewiesen:
  • 20 01 27* Farben, Klebstoffe, Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Baupreise zu Gefährliche Bauabfälle

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
39,51 €/t
mittel
42,43 €/t
bis
45,76 €/t
Zeitansatz: 0,000 h/t (0 min/t)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Goslar

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gefährliche Bauabfälle"

Auszug im Originaltext aus DIN 4226-101 (2017-08)
Rezyklierte Gesteinskörnungen werden aus mineralischen Materialien hergestellt, die zuvor als Baustoffe eingesetzt waren (siehe Definition in DIN EN 12620:2008-07) oder aus ungebrauchten Baustoffen bzw. Bauteilen, die z.B. als Retouren oder Fehlcharg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Gefährliche Bauabfälle"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), auf Baustelle lagernd, l...
Abrechnungseinheit: t

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere