Bauwerke

Geschossfläche

Die Geschossfläche ist die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Welche Flächen dazuzählen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Geschossfläche?

Die Geschossfläche (GF) umfasst die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes, die auf ihre Anzahl anzurechnen sind. Maßgebend sind die Aussagen nach § 20 Abs. 3 in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Balkone, Loggien und Terrassen u. a. werden nicht zu den Geschossflächen gezählt.
Balkone, Loggien und Terrassen u. a. werden nicht zu den Geschossflächen gezählt. Bild: © f:data GmbH

Diese Flächen werden zu den Geschossflächen gezählt

Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die „Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind“.
Nicht einzuberechnen sind dagegen die Nebenflächen wie für Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Zu ermitteln ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Ebenen von Vollgeschossen.

Dafür ist die Geschossfläche erforderlich

Die Geschossfläche ist erforderlich für die Ermittlung und den Ausweis der Geschossflächenzahl (GFZ) als ein Maß der baulichen Nutzung. Sie gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche für die Ermittlung der Fläche des Baugrundstücks zulässig sind.
Setzt man jeweils die Haupt- und Nebenflächen von Geschossen ins Verhältnis zur gesamten Geschossfläche, steht im Ergebnis der Flächennutzungskoeffizient. Dieser Koeffizient kann geschossweise bestimmt werden, wobei für die einzelnen Geschosse auch Unterschiede möglich sind. Anhand der Hauptflächen werden Aussagen zur Nutzung des jeweiligen Geschosses festgelegt.

Brutto-Geschossfläche versus Brutto-Grundfläche

Die oft als Summe aller Geschossflächen verwendete Bezeichnung „Brutto-Geschossfläche“ nach Definition der BauNVO sollte nicht mit der „Brutto-Grundfläche (BGF)“ verwechselt werden. Letztere wird in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau definiert. Nach der DIN 277 umfasst ein Geschoss die „Gesamtheit aller Grundflächen, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind und die aufgrund ihrer Beschaffenheit für die Nutzung eines Bauwerks geeignet sind“.
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