Zusätzliche Anforderungen an Stabilität und Statik: Kellerwände tragen Erddruck und Verkehrslasten ab
Neben den Decken-, Wind- und Verkehrslasten, die auch Außenwände im Geschossbau abtragen, müssen Kelleraußenwände zudem die Verkehrslasten und den Erddruck abtragen. Dies ist bei der Dimensionierung, der Materialwahl und der Verarbeitung zu berücksichtigen, aber auch die komplette Kellerkonstruktion ist einzubeziehen, da z. B. die Kellerdecke als Scheibe den Erddruck mit abträgt.
Materialwahl für Kelleraußenwände
Kellerwände, die die beschriebenen Lasten abtragen, müssen gemauert oder aus Stahlbeton/Stahlfaserbeton gefertigt werden. Zum Mauern von Kelleraußenwänden eignen sich Ziegelsteine (P-Ziegel: Mauerziegel zur Verwendung in geschütztem Mauerwerk oder U-Ziegel: Mauerziegel zur Verwendung in ungeschütztem Mauerwerk), Kalksandsteine, Betonsteine oder Porenbetonsteine. Gemauerte Kelleraußenwände werden meist mit einer Dicke von 0,24 -0,365 m gebaut. Kellerwände aus Stahlbeton oder Stahlfaserbeton werden aus Fertigteilen aufgestellt, oder vor Ort gegossen. Ihre Dicke beträgt vorwiegend 0,1 – 0,4 m. Kelleraußenwände abdichten
Um ihre tragende Funktion langfristig zu gewährleisten müssen Kelleraußenwände trocken bleiben und somit gegen die Bodenfeuchte oder z. T. sogar gegen drückendes Wasser abgedichtet werden. Dazu finden Heiß- und Kaltanstriche auf Bitumenbasis Verwendung oder auch Bitumen- und Kunststoffbahnen. Zu berücksichtigen bleibt, dass diese in jedem Fall an die horizontalen Abdichtungen anschließen und dass Schwindrisse bis 2 mm durch eine ausreichende Überlappung der Bahnen überbrückt werden müssen.
Als Wanne, die mit der Kellerwandabdichtung fugenlos verbunden werden muss, ist die Bodenplatte auszubilden, wenn am Keller drückendes Wasser anliegt. Zudem müssen die Abdichtungsbahnen in diesem Fall beständig gegen Chemikalien und unempfindlich gegen Bauwerksbewegungen sein. Auch müssen sie so überlappt werden, dass Schindrisse bis 5 mm überbrückt werden können.
Kellerwandabdichtung mit Bitumen-Kaltanstrich
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Weiße Wanne
Eine sogenannte „Weiße Wanne“ wird als Ausführung der Kelleraußenwandkonstruktion incl. Bodenplatte notwendig, wenn neben Bodenfeuchte und drückendem Wasser auch zeitweise anstauendes Sickerwasser zu berücksichtigen ist. Bodenplatte und Kelleraußenwände werden in diesem Fall aus wasserundurchlässigem Stahlbeton (WU-Beton) gefertigt, wobei an Arbeits- und Dehnfugen Fugendichtungen einzubauen sind. Zusätzliche Abdichtungen sind bei dieser Konstruktion nicht notwendig, z. T. entfällt auch die Drainage.
Kelleraußenwände dämmen
Materialien zur Dämmung von Kelleraußenwänden aber auch von Bodenplatten, werden zusammengefasst als Perimeterdämmung bezeichnet. Sie müssen Wasser abweisend und druckstabil sein sowie die Frost-Tau-Wechselwirkung aushalten. Unter der Bodenplatte wird z. B. mit Schaumglasschotter gedämmt. Die Kelleraußenwände erhalten Dämmungen aus expandiertem (EPS) und extrudiertem (XPS) Polystyrol, aus Polyurethan (PUR) oder Schaumglasplatten. Um ein späteres Verschieben der Platten durch Erdbewegungen beim Setzen der hinterfüllten Erde zu verhindern, müssen die Perimeterdämmstoffplatten vollflächig auf die Abdichtung geklebt werden. Um auch noch die Drainagefunktion zu übernehmen, wird Perimeterdämmung angeboten, die auf der bauwerksabgewandten Seite mit eingeprägten Kanälen versehen wurde. Kellerwände und ihre Brandschutz- und Feuerwiderstands-Funktion
Kelleraußenwände werden im Brandschutz zu den tragenden und aussteifenden Bauteilen gezählt, die im Brandfall vor allem lange standsicher bleiben müssen, um eine Einstürzen der Wände, und Kellerräume zu unterbinden.
Dabei richtet sich die Dauer der Tragfähigkeit (R) der Kellerwände nach der Gebäudeklasse (1 - 5), die abhängig von der Höhe des Gebäudes nach der Musterbauordnung (bzw. der geltenden Landesbauordnung) bestimmt wird. Es gilt: Je höher ein Gebäude ist, umso höher sind auch die Anforderungen an den Brandschutz und damit die Anforderungen an die Tragfähigkeit der Bauteile, die in Minuten angegeben wird.
Die Materialien, wie Ziegel-, Porenbeton- oder Kalksandsteine sowie Stahlbeton und Stahlfaserbeton aus denen Kellerwände gebaut werden, sind alle als nicht brennbare Baustoffe (A1) klassifiziert und erfüllen in jedem Fall hohe Brandschutzanforderungen.