Bauplanung

Kostenfeststellung nach DIN 276

Mit der Kostenfeststellung sollen die für ein Bauprojekt tatsächlich entstandenen Kosten nach der Kostengliederung zu den Baukosten nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018) im Detail und insgesamt festgehalten werden. Die nachgewiesene Höhe kann von den Aussagen nach den vorangegangenen Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 in Verbindung mit der Bauplanung wie der Kostenschätzung nach DIN 276 und der Kostenberechnung nach DIN 276 abweichen. Das gilt besonders auch im Vergleich mit dem Kostenvoranschlag nach DIN 276, wenn während der Bauausführung Mengenänderungen auftreten und ggf. Nachträge erforderlich werden.
In der Kostenfeststellung sind nach Tz. 4.3.7 in der DIN 276 (2018-12) insbesondere folgende Informationen zugrunde zu legen:
  • geprüfte Abrechnungsbelege, z. B. Schlussrechnungen zur Bauausführung,
  • Nachweise der unentgeltlich eingebrachten Güter (z. B. beigestellte Baustoffe) und Leistungen (z. B. Eigenleistungen der Auftraggeber),
  • Planungsunterlagen, z. B. Abrechnungszeichnungen,
  • Erläuterungen.
In der Kostenfeststellung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen nach DIN 276 bis zur dritten Ebene (nach Einer-Stellen bzw. 3-stellige Positionsnummern) unterteilt bzw. nach der für das Bauprojekt festgelegten Struktur des Kostenanschlags nach DIN 276 und Vergabeeinheiten zusammengestellt werden. Das kann sich auch auf technische Merkmale oder herstellungsmäßige Gesichtspunkte nach konstruktiven Hauptbestandteilen beziehen, beispielsweise in der Untergliederung zur Kostengruppe:
KG 300 -Bauwerk - Baukonstruktionen
370 -Infrastrukturanlagen
371 - Anlagen für den Straßenverkehr (z. B. Oberbau von Flächen für den Fußverkehr)
372 - Anlagen für den Schienenverkehr (z. B. Oberbau von Gleisanlagen)
usw.
Detailliertere Aussagen zur Gliederung und den inhaltlichen Anmerkungen der 3-Steller-Positionen sowie redaktionelle Kommentare zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Bei der Kostenfeststellung handelt es sich um eine Kostenermittlung, die im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsfortschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wird. Die Detaillierung der Kostenfeststellung wird auch abhängig sein vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen, z. B. in Form des Projektes, der Beschreibungen und Berechnungen.
Zu berücksichtigen sind weiterhin die unter Kostenermittlung nach DIN 276 erläuterten Aspekt zu den Tz. 4.2.8 bis 4.2.14 in der DIN 276 (2018-12).
Die erzielbaren Aussagen der Kostenfeststellung können von Vorteil sein besonders für:
  • Informationen über die Kostenstruktur der tatsächlichen Kosten,
  • statistische Baupreiserhebungen,
  • für die Ableitung bzw. Bildung von Kostenkennwerten und Preiskennzahlen,
  • Erkenntnisse für künftige gleichartige oder ähnliche Nachfolgeobjekte,
  • Kostenvergleiche,
  • Dokumentationen,
  • die Ableitung von Erkenntnissen zur möglichen Beleihbarkeit des Grundstücks.
Zu berücksichtigen ist bei Kostenfeststellung noch, ob und wie die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Ableitend aus Tz. 4.2.15 in der DIN 276 (2018-12) können die Kostenaussagen erfolgen als:
  • "Brutto-Angabe", in der die Umsatzsteuer enthalten ist, oder
  • "Netto-Angabe", in der die Umsatzsteuer nicht enthalten ist.
Eine Brutto-Angabe wird immer dann maßgebend sein, wenn der Bauherr als Auftraggeber für die Baumaßnahme keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, z. B. bei Wohnbauten. Zu finanzieren ist dann ebenfalls der Bruttobetrag.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostenfeststellung nach DIN 276"

DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Die Kostenschätzung ist eine Grundleistung des Bauplaners in der Leistungsphase 2 nach der HOAI. Die Ermittlung ist - als spezielle Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276 - auf Grundlage der neu bearbeiteten Fassung der DIN 276 - Kosten im Bauwesen...
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