VOB A

Leistungsfähigkeit des Bieters

Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er
  • über das für die fach- und fristgerechte Ausführung notwendige Personal und Gerät verfügt,
  • die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten erwarten lässt.
Bei öffentlichen Bauaufträgen kann und darf der Auftraggeber darüber Nachweise bzw. Erklärungen zu nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich mit Bezug auf § 6 a im Abschnitt 1 der VOB Teil A (analog bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 6 a EU im Abschnitt 2 sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 6 a VS im Abschnitt 3 der VOB/A- 2016) vom Bieter verlangen, beispielsweise:
  • zum Umsatz des Bauunternehmens als Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen – einschließlich von Nachunternehmern (NU) – vergleichbar sind.
  • zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
  • zur Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Ein gesonderter Nachweis erübrigt sich, wenn das bietende Unternehmen in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist. Herangezogen werden können hierzu auch bei nationalen Vergaben Eigenerklärungen der Bieter auf Grundlage des Formblatts 124 - Eigenerklärung zur Eignung - im Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2008, Stand: April 2016). Neben der geforderten Erklärung enthalten die einzelnen Punkte auch eine Angabe der vorzulegenden Bestätigungen, sofern das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leistungsfähigkeit des Bieters"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 16933-2 (2017-12)
10.1.1 Allgemeines Die Leistungsfähigkeit von Abwasserleitungen und -kanälen muss so gewählt werden, dass die Bemessungskriterien für die hydraulische und die umweltbezogene Systemleistung erfüllt werden.Rohre müssen so gewählt werden, dass sie: den...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind.(2) Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim offenen Verfahren ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet; d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Ein Bewerber oder Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen – ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).In diesem Fall weist er dem öff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Ang...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Im offenen und nicht offenen Verfahren darf der öffentliche Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auszuschließen sind:1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 nicht entsprechen,3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 Absatz 2 Nummer 5 nic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.(2) Die Angaben können di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.(2) ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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