Baustelle

Periodengerechte Abgrenzungen

Für einen aussagefähigen Vergleich von Kosten und Leistungen für eine Periode (Monat, Quartal, Jahr) muss gesichert sein, dass die Kosten nur solche Positionen enthalten, die sich auch auf den abgerechneten Zeitraum beziehen. Dafür bedarf es umfangreicher Kostenabgrenzungen jeweils zum Abrechnungsstichtag.
Die Aufgabe besteht im richtigen, d. h. periodengerechten Ausweis der Kosten. Die Kosten müssen der Periode zugeordnet werden, in der sie für die Leistung verursacht wurden und tatsächlich entstanden sind. Von der Exaktheit der Abgrenzungen wird die Echtheit der Periodenergebnisse beeinflusst.
Häufig fehlen zu den Abrechnungsstichtagen noch Eingangsrechnungen, deren Inhalt in den Kosten aber zu berücksichtigen ist, und zwar als Kostenmehrung für die abgerechnete Periode. Diese zunächst nur dem Grunde nach bekannten Aufwendungen sind als Verbindlichkeiten unbestimmter Höhe und zugleich in die Kosten einzubeziehen. Die Prüfungen hierzu sind sorgfältig vorzunehmen.
Neben Kostenmehrungen können auch Kostenminderungen maßgebend werden, wenn beispielsweise Einbaustoffe vor dem Stichtag angeliefert, aber nur zur Hälfte eingebaut bzw. verbraucht wurden. Um den Betrag der noch nicht verbrauchten Stoffe ist dann eine Reaktivierung von Beständen, d. h. eine Kostengutschrift (Kostenminderung) per Stichtag vorzunehmen oder der Rechnungsbetrag bei Einbuchung als Kosten um den Wert der nicht verbrauchten (noch lagernden) Stoffe abzugrenzen, d. h. zu mindern.
Die Abgrenzungen sollten durch den Bauleiter als Verantwortlichen der Kostenstelle bzw. der Baustelle gemeldet und durch den Baukaufmann/die Baukauffrau vorgenommen werden.
Die möglichen Auswirkungen auf das monatliche Ergebnis einer Baustelle werden unter dem Begriff Kostenabgrenzungen an einem Beispiel demonstriert.
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