Buchhaltung / Rechnungswesen

Kostenmehrungen

Für den richtigen Ausweis von Ergebnissen als Differenz zwischen Kosten und Leistungen für eine Periode muss gesichert sein, dass die Kosten nur solche Positionen enthalten, die sich auch auf den abgerechneten Zeitraum beziehen. Dafür bedarf es umfangreicher Kostenabgrenzungen jeweils zum Abrechnungsstichtag. Die Kosten sind der Periode zuzuordnen, in der sie für die Leistung verursacht wurden und tatsächlich entstanden sind. Häufig fehlen aber zu den Abrechnungsstichtagen noch Eingangsrechnungen, deren Inhalt in den Kosten aber zu berücksichtigen ist, und zwar als Kostenmehrung für die abgerechnete Periode.
Kostenmehrungen ergeben sich aus folgenden Vorgängen:
  1. Einbaustoffe wurden vor dem Stichtag angeliefert und verbraucht, eine Eingangsrechnung liegt noch nicht vor. Die Stoffe sind anhand der Lieferscheine kostenmäßig zu bewerten sowie als Kosten zu kontieren.
  2. Es wurden bereits Hilfs- und Transportleistungen in Anspruch genommen, zu denen ebenfalls die Rechnungslegungen noch fehlen.
  3. Für die angemieteten Baumaschinen und Geräte stehen die Mietrechnungen noch aus.
  4. Zum Stichtag liegt die Abschlagsrechnung eines Nachunternehmers noch nicht vor, der Bauleiter im Bauunternehmen hat aber die Bauleistung in die Leistungsmeldung aufgenommen. Der Wert der aufgenommenen Bauleistung ist ebenfalls in den Konten zu berücksichtigen.
Die möglichen Auswirkungen auf das monatliche Ergebnis einer Baustelle werden unter dem Begriff Kostenabgrenzungen an einem Beispiel demonstriert
Neben Kostenmehrungen können auch noch Kostenminderungen auftreten, die ebenfalls bei der Kostenabgrenzung zu berücksichtigen sind.
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