Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Abgebot

Das Abgebot ist ein Rabatt des Auftragnehmers auf vom Auftraggeber (AG) angegebene Preise in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Leistungspositionen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Abgebotsverfahren nach § 4 Abs. 4 im Abschnitt 1 (analog bei EU-weiten Vergaben bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 4 EU Abs. 4 im Abschnitt 2 und bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 4 VS Abs. 4 im Abschnitt 3) der VOB Teil A. Danach kann ein Abgebot bei regelmäßig wiederkehrenden Bauunterhaltungsarbeiten sowie gärtnerischen und landschaftlichen Pflegeleistungen, deren Umfang möglichst zu umgrenzen ist, Anwendung finden. Abgebote sind nicht das Regelverfahren, sondern nur ausnahmsweise anzuwenden.
Die Vergabe von Bauunterhaltungsarbeiten als öffentliche Bauaufträge erfolgt als Zeitvertragsarbeiten, meistens als Rahmenvereinbarungen für Zeitvertragsarbeiten. Heranzuziehen sind dann die Regelungen im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund – Ausgabe 2017), speziell das Formblatt 611.2 - Aufforderungen zur Abgabe eines Abgebots bei Zeitvertragsarbeiten - sowie die zugehörige Richtlinie 611.2. Im Abgebotsverfahren darf die Auftragssumme als zulässiges Auftragsvolumen für einen Einzelauftrag bei Zeitvertragsarbeiten nach Tz. 1 in Richtlinie 617 im VHB-Bund bei Rahmenvereinbarungen 20.000 € nicht überschreiten und nicht in der Absicht geteilt werden, sie der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.
Die Ausschreibung für die Leistungen kann auf Grundlage des STLB-BauZ (Zeitvertragsarbeiten) erfolgen. Mit dem STLB-BauZ kann aus dem Gesamtkatalog das Rahmen-Leistungsverzeichnis aus einem oder mehreren Leistungsbereichen (LB) zusammengestellt werden.
Im Gegensatz zum Abgebot spricht man bei Überbietung der Preise durch den Bieter vom Aufgebot und bei der Vergabe vom Aufgebotsverfahren. Im Unterschied zu Aufgebot und Abgebot werden beim Angebotsverfahren nicht die Preise vom Auftraggeber vorgegeben, sondern vom Bieter kalkuliert und angeboten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abgebot"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stüc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückz...
- DIN-Norm im Originaltext -
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