Versicherung

Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten

Die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“ ist das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen. Sie führt auch die Bezeichnung „Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38“ im Vorschriftenwerk der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)“.
Unfallverhütungsvorschriften
Bild: © f:data GmbH
Die UVV Bauarbeiten wurde vollständig überarbeitet, aktualisiert und ist als neue Fassung seit 1. April 2020 in Kraft. In ihr kommen die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau klar, übersichtlich und präzise zum Ausdruck. Künftig gilt sie auch für Solo-Selbstständige.
Eine Fassung der UVV speziell für Bauarbeiten leitet sich aus den Besonderheiten der Bauwirtschaft ab, diesbezüglich vor allem aus der Ortsgebundenheit der Bauwerke, der Bauausführung auf wechselnden Baustellen und mit unterschiedlichen Witterungseinflüssen sowie einem höheren Unfallgeschehen. An der UVV haben sowohl Experten der DGUV und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) als auch Vertreter der Sozialpartner und staatlicher Stellen mitgewirkt.
Der Aufbau der UVV Bauarbeiten wurde neu in 13 Paragrafen gefasst und das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Im Mittelpunkt stehen Aussagen zu folgenden Themen:
  • Standfestigkeit und Tragfähigkeit der auszuführenden Bauteile und Leistungen,
  • Sicherheit bestehender Anlagen,
  • Verkehrsgefahren,
  • der Betrieb selbstfahrender Baumaschinen und Geräte sowie Fahrzeuge auf Baustellen,
  • Gefahren durch Abstürze sowie bei herabfallenden Gegenständen,
  • Regelungen zu Bußgeldern bei Verstößen u. a.
Veröffentlicht ist die UVV-Bauarbeiten als DGUV-Vorschrift 38 unter www.bgbau.de/38. Die einzelnen Regelungen in der UVV-Bauarbeiten werden von der DGUV mit der „DUGV Regel 101-038 – Bauarbeiten (Stand: Oktober 2020)“ näher erläutert. Sie soll den Bauunternehmen und allen beteiligten Partnern praktisch eine zentrale Hilfestellung für die Verantwortung von Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen sowie zur Erfüllung der in der UVV formulierten Pflichten liefern. Insbesondere werden die speziellen Anforderungen an Organisation, Einrichtungen sowie Baumaschinen und Geräte, welche für Bauarbeiten von Bedeutung sind, konkretisiert. Zu berücksichtigen bleibt, dass neben den Anforderungen aus der UVV-Bauarbeiten auch die einschlägigen staatlichen Vorschriften wie beispielsweise aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den anerkannten Regeln der Technik wie DIN-Vorschriften einzuhalten sind.
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