Arbeiten mit Schutzkleidung, z. B. in Höhe von 0,40 €/Stunde für Arbeiten, bei denen ein luftundurchlässiger Einwegschutzanzug getragen wird,
Arbeiten mit Atemschutzgeräten, z. B. in Höhe von 1,30 €/Stunde bei Arbeiten, bei denen eine Halbmaske mit austauschbarem Filter verwendet wird,
Schmutzarbeiten, z. B. in Höhe von 0,80 €/Stunde bei Arbeiten, die im Verhältnis zu den für den Gewerbezweig und das Fach des Arbeiters außergewöhnlich schmutzig sind,
Wasserarbeiten, z. B. in Höhe von 0,35 €/Stunde bei Arbeiten in Schaftstiefeln und 1,70 €/Stunde bei Arbeiten in Kanallatzhosen,
hohe Arbeiten, z. B. in Höhe von 1,45 €/Stunde bei Arbeiten zur Herstellung und Beseitigung von Gerüsten bei einer Höhe von mehr als 20 bis 30 m, von 1,70 €/Stunde bei einer Höhe von mehr 30 bis 50 m und von 2,00 €/Stunde bei einer Höhe von mehr als 50 m,
heiße Arbeiten, z. B. in Höhe von 1,10 €/Stunde bei Arbeiten in Räumen, in denen eine Temperatur von 40 bis 50 Grad Celsius herrscht,
Erschütterungsarbeiten, z. B. in Höhe von 1,00 €/Stunde bei Bedienung von handgeführten Bohr- und Schlaghämmern mit einem Eigengewicht von 13 kg und mehr,
Schacht- und Tunnelarbeiten, z. B. in Höhe von 0,70 €/Stunde bei Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4 qm und mehr als 3,60 m Tiefe haben, jedoch nicht für die Arbeitnehmer des Schacht- und Tunnelbaus,
Druckluftarbeiten, z. B. in Höhe von 1,70 €/Stunde bis 100 kPA Überdruck, von 2,45 €/Stunde bei mehr als 100 bis 150 kPA Überdruck usw.,
Taucherarbeiten, z. B. in Höhe von 18,10 €/Stunde bei einer Tauchtiefe bis zu 5 m.