Arbeiten mit Schutzkleidung, z. B. in Höhe von 0,40 € / Stunde für Arbeiten, bei denen ein luftundurchlässiger Einwegschutzanzug getragen wird.
Arbeiten mit Atemschutzgeräten, z. B. in Höhe von 1,30 € / Stunde bei Arbeiten, bei denen eine Halbmaske mit austauschbarem Filter verwendet wird.
Schmutzarbeiten, z. B. in Höhe von 0,80 € / Stunde bei Arbeiten, die im Verhältnis zu den für den Gewerbezweig und das Fach des Arbeiters außergewöhnlich schmutzig sind.
Wasserarbeiten, z. B. in Höhe von 0,35 € / Stunde bei Arbeiten in Schaftstiefeln und 1,70 € / Stunde bei Arbeiten in Kanallatzhosen.
Hohe Arbeiten, z. B. in Höhe von 1,45 € / Stunde bei Arbeiten zur Herstellung und Beseitigung von Gerüsten bei einer Höhe von mehr als 20 bis 30 m, von 1,70 € / Stunde bei einer Höhe von mehr als 30 bis 50 m und von 2,00 € / Stunde bei einer Höhe von mehr als 50 m.
Heiße Arbeiten, z. B. in Höhe von 1,10 € / Stunde bei Arbeiten in Räumen, in denen eine Temperatur von 40 bis 50 Grad Celsius herrscht.
Erschütterungsarbeiten, z. B. in Höhe von 1,00 € / Stunde bei Bedienung von handgeführten Bohr- und Schlaghämmern mit einem Eigengewicht von 13 kg und mehr.
Schacht- und Tunnelarbeiten, z. B. in Höhe von 0,70 € / Stunde bei Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4 m² und mehr als 3,60 m Tiefe haben, jedoch nicht für die Arbeitnehmer des Schacht- und Tunnelbaus.
Druckluftarbeiten, z. B. in Höhe von 1,70 € / Stunde bis 100 kPa Überdruck und 2,45 € / Stunde bei mehr als 100 bis 150 kPa Überdruck.
Taucherarbeiten, z. B. in Höhe von 18,10 € / Stunde bei einer Tauchtiefe bis zu 5 m.