Baurecht / BGB

Unterauftragnehmer

Die Begriffe „Unterauftragnehmer“ oder auch „Nachunternehmer“ sind aus der Baubranche nicht wegzudenken. Doch was bedeuten er genau und wo wird er verwendet?

Was ist ein Unterauftragnehmer?

Unterauftragsnehmer gilt als ein synonymer Begriff für einen Nachunternehmer (NU) oder auch Subunternehmer als ein selbstständiges Bauunternehmen, das im Auftrag und mit Vertrag bestimmte Bauleistungen oder Teile davon für einen Generalunternehmer (GU) oder Hauptunternehmer (HU) zur Ausführung einer Baumaßnahme übernimmt. Meistens handelt es sich dabei um komplette Teilleistungen, für die der NU dann auch voll für eventuelle Mängel haftet.
Unterauftragnehmer in der Baubranche übernehmen oft Teilleistungen für einen Generalunternehmer.
Unterauftragnehmer in der Baubranche übernehmen oft Teilleistungen für einen Generalunternehmer.
Bild: © f:data GmbH

Wo wird der Begriff verwendet?

Die Bezeichnung "Unterauftragspartner" bzw. Unterauftragsnehmer wird in der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verwendet. Sie gilt speziell auch für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Bauaufträge bei Erreichen der Schwellenwerte sowie mit Bezug auf die Regelungen im Abschnitt 3 (VS-Paragrafen) der VOB, Teil A.

Muster-Vertragsformulare für Verträge mit Nachunternehmern

Für Bauverträge mit Nachunternehmern im deutschen Schlüsselfertigbau (SF-Bau) hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) Muster-Vertragsformulare entworfen, mit der aktualisierten Herausgabe zum Stand: Jahr 2022 (vorher Stand: Jahr 2021) an die neuere Rechtsprechung angepasst und zur Anwendung im Sinne des § 14 BGB empfohlen.
Vorrangig betrifft es folgende Formulare:
  • FSB 2022-2: Beauftragung Nachunternehmer
  • FSB 2022-3: Verhandlungsprotokoll / Nachunternehmervertrag (Sitz Inland)
  • FSB 2022-3.1: Anlage zu Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz in Liefer- und Leistungsketten
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