Baurecht / BGB

Unterauftragnehmer

Die Begriffe „Unterauftragnehmer“ oder auch „Nachunternehmer“ sind aus der Baubranche nicht wegzudenken. Doch was bedeuten er genau und wo wird er verwendet?

Was ist ein Unterauftragnehmer?

Unterauftragsnehmer gilt als ein synonymer Begriff für einen Nachunternehmer (NU) oder auch Subunternehmer als ein selbstständiges Bauunternehmen, das im Auftrag und mit Vertrag bestimmte Bauleistungen oder Teile davon für einen Generalunternehmer (GU) oder Hauptunternehmer (HU) zur Ausführung einer Baumaßnahme übernimmt. Meistens handelt es sich dabei um komplette Teilleistungen, für die der NU dann auch voll für eventuelle Mängel haftet.
Unterauftragnehmer in der Baubranche übernehmen oft Teilleistungen für einen Generalunternehmer.
Unterauftragnehmer in der Baubranche übernehmen oft Teilleistungen für einen Generalunternehmer. Bild: © f:data GmbH

Wo wird der Begriff verwendet?

Die Bezeichnung "Unterauftragspartner" bzw. Unterauftragsnehmer wird in der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verwendet. Sie gilt speziell auch für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Bauaufträge bei Erreichen der Schwellenwerte sowie mit Bezug auf die Regelungen im Abschnitt 3 (VS-Paragrafen) der VOB, Teil A.

Muster-Vertragsformulare für Verträge mit Nachunternehmern

Für Bauverträge mit Nachunternehmern im deutschen Schlüsselfertigbau (SF-Bau) hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) Muster-Vertragsformulare entworfen, mit der aktualisierten Herausgabe zum Stand: Jahr 2022 (vorher Stand: Jahr 2021) an die neuere Rechtsprechung angepasst und zur Anwendung im Sinne des § 14 BGB empfohlen.
Vorrangig betrifft es folgende Formulare:
  • FSB 2022-2: Beauftragung Nachunternehmer
  • FSB 2022-3: Verhandlungsprotokoll / Nachunternehmervertrag (Sitz Inland)
  • FSB 2022-3.1: Anlage zu Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz in Liefer- und Leistungsketten
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

NU-Leistungen im Griff – bei Angebot und EFB-Preis

Kalkulation einer NU-Position in nextbau.
Kalkulation einer NU-Position in nextbau.
Mit nextbau meistern Sie Nachunternehmerleistungen und Fremdleistungskosten ohne Kopfzerbrechen. Bei der Kalkulation von Nachunternehmerleistungen in Ihren Angeboten und beim korrekten Ausfüllen von EFB-Formblättern. Mit NU-Preisspiegel zur Auswahl des geeigneten Subunternehmers!
Werden Leistungen durch Nachunternehmer erbracht, setzen Sie die Netto-Rechnungsbeträge des jeweiligen NU im Angebot als Einzelkosten für Fremdleistungen an. Dabei sind Sie flexibel: Legen Sie Positionen als NU-Leistung an, wandeln Sie vorhandene in NU-Leistungen um oder fügen Sie NU-Leistungen als Kostenansätze in Positionen ein.
Geht es an das stimmige Ausfüllen des EFB-Formblatts 223, können Sie mit nextbau sogar die Aufteilung der Preisanteile von NU anpassen. Das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen – EFB 233 – erstellen Sie auf Knopfdruck.
Mehr Wissen zu Fremdleistungen und EFB-Preisblättern »

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Unterauftragnehmer"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-20 (2020-06)
Die Technische Dokumentation sollte folgende Angaben, die für das Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sein können, enthalten: Name und Anschrift des Herstellers/Montagebetriebs des Aufzugs; Einzelheiten über den Ort, an dem der Au...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§ 8a EU und §§ 7 EU bis 7c EU).(2) 1. Das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren.Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 54-25 (2009-02)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die in dem entsprechenden Teil von EN 54 angegebenen und die folgenden Begriffe.3.1.1 Antenne Element eines funkbasierten Bestandteils der Brandmeldeanlage (BMA), das die Kopplung zwischen dem Bestandteil und...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14654-1 (2022-12)
8.1 Einleitung Bei der Umsetzung des Projekts müssen die in EN 752:2017, Abschnitt 9 bzw. Abschnitt 10, dargelegten Grundsätze berücksichtigt werden.8.2 Auswahl des Auftragnehmers Bei der Auswahl der Auftragnehmer kann die Richtlinie über di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Stichworte:
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere