Baubetrieb/Bauunternehmen

Unternehmensgrößen

Handelt es sich bei einem Bauunternehmen um eine Kapitalgesellschaft, dann wird die Größe nach Größenklassen im Handelsrecht nach § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt. Die Einteilung ist von Bedeutung für die Anforderungen, die als Jahresabschluss-Kriterien, nach dem Umfang der vorzulegenden Unterlagen, den Fristen für die Aufstellung, der Abschlussprüfung, der Feststellungen zur Ergebnisverwendung sowie hinsichtlich der Offenlegung zu stellen sind.
Als Maßstäbe für die Größe werden folgende Kriterien herangezogen:
  • die Bilanzsumme,
  • die Umsatzerlöse in 12 Monaten sowie
  • die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
In der Abgrenzung zwischen kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften gelten folgende Grenzwerte:
  • 4.840.000 € Bilanzsumme,
  • 9.680.000 € Umsatzerlöse und
  • 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Bei Überschreitung von mindestens zwei Merkmalen liegt eine mittelgroße Kapitalgesellschaft vor, darunter eine kleine Kapitalgesellschaft.
Eine große Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn mindestens zwei der folgenden Merkmale überschritten werden:
  • 19.250.000 € Bilanzsumme,
  • 38.500.000 € Umsatzerlöse und
  • 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
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