Baurecht / BGB

Zahlungsarten

Zahlung bedeutet Vergütung des Auftraggebers (AG) zu einem Werklohnanspruch des Bauunternehmens als Auftragnehmer, und zwar in der Regel auf Grundlage einer vorgelegten Rechnung.
Als Zahlungsarten bei der Vergütung von Bauleistungen kommen infrage:
Zahlungen sind weiterhin zu unterscheiden nach den Regelungen zum:

Folgende Beziehungen verdeutlichen die Zahlungsarten nach VOB/B:

Zahlungsarten nach VOB/B
Zahlungsarten nach VOB/B Bild: © f:data GmbH
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Zahlungsarten"

Auszug im Originaltext aus VDI 2067 Blatt 1 (2012-09 )
Die Wirtschaftlichkeit von Investitionen kann mit verschiedenen Methoden ermittelt werden, z. B. auf Basis des Kapitalwerts, der Annuität, des internen Zinssatzes, der Amortisation oder eines vollständigen Finanzplans.In der Richtlinienreihe VDI 2067...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
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