Der Zeitwert von Baugeräten ist zentral für Verkauf, Miete und Versicherung und wird nach BGL 2025 berechnet. Er zeigt, welchen realen Wert ein Gerät heute noch hat.
Wofür ist der Zeitwert wichtig?
beim Verkauf von Baugeräten,
bei Versicherungsfällen infolge Verlusts bzw. Untergangs während der Nutzungsdauer in Verbindung mit Baugeräteversicherungen, bei Vermietungen zur Bestimmung des Mietpreises,
für die Bewertung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn) für eine von einer ARGE angeschaffte Baumaschine und die Überlassung nach Beendigung der ARGE an einen ARGE-Gesellschafter oder bei Vereinbarungen nach dem „sale-and-lease-back“-Prinzip.

Der Zeitwert nach BGL 2025 zeigt, was gebrauchte Baumaschinen heute am Markt noch wert sind.
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Grundlagen nach BGL
Für Baumaschinen und Geräte kann der Zeitwert nach der überarbeiteten und neugefassten Baugeräteliste (BGL) 2025 (vorher BGL 2015) bestimmt werden. Danach wird unter Zeitwert jener Betrag verstanden, der im Falle eines Verkaufs für die bereits gebrauchte Baumaschine noch zu erzielen wäre. Bestimmend für den Zeitwert von Baugeräten sind nach Tz. 10 in den Nutzungshinweisen der BGL 2025 (Printausgabe Bauverlag BV GmbH, Gütersloh):
der Erzeugerpreisindex für Baumaschinen (ix) zum Zeitpunkt (Jahr, Monat) der Berechnung als Ausdruck für die Kapitalwertveränderung nach der Anschaffung gegenüber der Preisbasis 2025, das bisherige Gerätealter (g) seit Anschaffung in Monaten, sofern es bei Mengengeräten nicht ermittelbar ist (z. B. bei Schalungsmaterial), wird 60 % des Neuwertes als Richtwert für den Zeitwert herangezogen und
Berechnung des Zeitwerts
In den Nutzungshinweisen der BGL 2025 wird unter Tz. 10 folgende Berechnung angegeben: Mz = M × e × (ix ÷ 100) × [1 – 0,6 × (g ÷ n)]
Danach wird zugleich eine Abwertung des mittleren Neuwerts auf eine Restnutzungsdauer vorgenommen, die sich finanzbuchhalterisch ergeben würde.
Nach der Berechnung ergibt sich eine Abwertung als Minderung:
Ist das Gerätealter (g) gleich oder größer als die Nutzungsdauer (n), so gilt:
g ÷ n = 1
Die Abminderung des Gerätealters wird mit folgendem Teil der Formel ausgedrückt:
(ix ÷ 100) × [1 – 0,6 × (g ÷ n)]
In den Nutzungshinweisen der BGL 2025 wird der vom Gerätealter abhängige Abminderungsfaktor mit einem Mittelwert nach unten auf 0,2 begrenzt, sofern er kleiner als 0,2 ist.
Analog wie für ein Baugerät kann die Berechnung auch für Zusatzausrüstungen sowie Zusatzgeräte von Baumaschinen erfolgen.
Praktisches Berechnungsbeispiel
Bestimmung des Zeitwertes per Juli 2025 für den Hydraulikbagger (Verbrennungsmotor) mit Raupenfahrwerk und Motorleistung von 35 kW mit der BGL-Nr. D.1.02.0035 in der BGL 2025:
mittlerer Neuwert (M) = 76.200 €
Nutzungsdauer (n) = 5 Jahre (60 Monate)
Anschaffungsjahr = Februar 2023
technischer Zustand (e) = 0,8 (gut)
Daraus folgt ein Gerätealter (g) von zwei Jahren und ein Baumaschinenindex (ix) im Jahr der Anschaffung 2023 von 95,9 bezogen auf BGL 2025 = 100.
Berechnung des Zeitwertes:
Mz = (76.200 €) × (0,8) × (95,9 ÷ 100) × [1 − 0,6 × (30 ÷ 60)] = 40.954 €
Der Abminderungsfaktor zum Gerätealter berechnet sich zu:
(95,9 ÷ 100) × [1 – 0,6 × (30 ÷ 60)] = 0,6713
und überschreitet den Mindestwert von 0,2.