BAL
|
BAL
Schließen
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Die Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste (BAL) ergänzt die Baugeräteliste (BGL). Sie enthält die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die bei der Anschaffung in der Regel weniger oder gleich 410 € (ohne Umsatzsteuer) kosten. Sind die Anschaffungskosten größer als 410 € (ohne Umsatzsteuer), werden die betreffenden Baumaschinen und Geräte in der BGL geführt. Die BAL enthält vorrangig Kleingeräte und Werkzeuge, Gebrauchs- und Vorhaltestoffe sowie Gegenstände für die Baustellenausstattung und –sicherung. Innerhalb der BAL werden 9 Gruppen geführt, beispielsweise für - Büro-, Magazin- und Unterkunftsausstattung,
- Baustellensicherung, Schilder, Signalanlagen,
- Beleuchtung, Elektroinstallation,
- Werkzeuge,
- Kleinhebezeuge u.a.
Nicht aufgeführt sind Spezialwerkzeuge und Spezialgebrauchsstoffe. Die Bal dient vorrangig als Grundlage - für die innerbetriebliche Verrechnung z. B. zwischen Bauhof bzw. Zentralmagazin und den zu empfangenden und folglich zu belastenden Kostenstellen (meistens die Baustellen), aber besonders auch
- für die Verrechnung gegenüber Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von den Gesellschaftern der ARGE, aber auch
- für die Kalkulationsansätze innerhalb der Baustellengemeinkosten (BGK) bei der Angebotskalkulation.
Die BAL liegt gegenwärtig in der Fassung von 2001 vor. Herausgeber ist der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
Baupreis-Informationen zu BAL
Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen || Laubgehölz, Kübelpflanze, Viburnum tinus ''Eve Price'' (Lorbeer-Schneeball ''Eve Price''), Viburnum tinus (Lorbeer-Schneeball), Viburnum rhytidophyllum (Immergr.Zu...
Landschaftsbauarbeiten || Bodenhülse, Tor, Spielbrettständer, Netzpfosten-Garnitur, Korbballständer, Leinenpfosten-Garnitur, Eck-, Mittelfahne, Sprungständer-Garnitur, Sprungkissen, Schutzgitter mit H...
Landschaftsbauarbeiten || Sand, Quarzsand, Sandfüllung für Weitsprunggrube, Sandfüllung für Beachvolleyballfeld
|| Bepflanzung, Uferzonenbepflanzung
Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen || Rose, Kletterpflanze, Laubgehölz, Rosa Zwergkönigin 82 -R- Z (Zwergrose Zwergkönigin 82 -R-), Rosa Zwergkönig 78 -R- Z (Zwergrose Zwergkönig 78 -R-), Rosa Zwergenf...
Normen und Regelwerke zu BAL
DIN 18032-3 [1997-04] Prüfgeräte - Prüfung der Ballwurfsicherheit
DIN 7893 [2006-04] Maße - Faustballgeräte
DIN 7893 [2006-04] Maße - Faustballgeräte
DIN EN 1176-10 [2008-10] Spezielle Geräte - Vollständig umschlossene Spielgeräte
DIN EN 1176-10 [2008-10] Spezielle Geräte - Vollständig umschlossene Spielgeräte
DIN 18032-3 [1997-04] Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Definitionen: 3.1 Ballwurfsicherheit Als ballwurfsicher gelten Bauelemente, die bei mechanischen Beanspruchungen durch Bälle o...
DIN 18032-3 [1997-04] 4.1 Bälle Für die Prüfungen sind Bälle mit folgenden Eigenschaften zu verwenden: Handbälle Gewicht: 425 g bis 475 g Durchmesser: 18,5 cm bis 19,1 cm Innendruck: 1,2 bar (Überdru...
[2006-04] Spielfeldgeräte - Faustballgeräte - Maße, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 7893 [2006-04] Faustballgeräte müssen den Maßen, die in Bild 1 festgelegt sind, entsprechen. Allgemeintoleranzen: ISO 2768 – v Maße in Millimeter Bodenhülse Pfosten Netzhalte- und Spannvorrichtun...
[1997-04] Sporthallen - Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung - Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit
Baunachrichten zu BAL
Neben den Löhnen und Stoffen beeinflussen auch die Gerätekosten die Baupreise. Vornehmlich dort, wo das Bauen mechanisiert ist. Von der gesamten Baustelle bis zu einzelnen maschinellen Bauleistungen. Diese sind durch Leistungsgeräte bestimmt. Die Baustelleneinrichtung (BE) ist durch Bereitstellungsgeräte geprägt.
Himmelhoch jauchzend - zu Tode betrübt. Ein Wechselbad der wirtschaftlichen Gefühle in 2008. Am Anfang war verhaltener Optimismus. Dann kam die Konjunktur stärker als erwartet. Und sie wurde eher weggeredet als gedacht. Die Bauindustrie warnte am 25.11.2008 vor "übertriebenen Konjunkturpessimismus" bei klaren Fakten: "Bauinvestitionen um 7,5 % höher, Umsätze mit 3,6 % im Plus, Auftragseingänge um 4,5 % gestiegen".
Begriffs-Erläuterungen zu BAL
Hierbei handelt es sich um Arbeitsmittel, wie z. B. Handkreissägen, Schubkarren u.a. Sie sind in der Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste (BAL 2001) aufgeführt, und zwar mit ihren Verbrauchswert ...
Stoffe umfassen Verbrauchsstoffe, die eingebaut werden ( Einbaustoffe Gebrauchsstoffe (Bauhilfs- und Baubetriebsstoffe), die nur wertmäßig in die Bauleistung eingehen, In der Übersicht unter "Beispie ...
Geräte stellen die Gesamtheit der Baumaschinen und Baugeräte eines Bauunternehmens dar. Sie sind ein bestimmendes Element im Bauprozess. Die Gerätewirtschaft umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten, di ...
Werkzeuge und Kleingeräte sind in einem Bauunternehmen im Wesentlichen alle Gegenstände, die in der (Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste) geführt werden, beispielsweise kleine Rüttler, Handbohr ...
|
Verwandte Suchbegriffe zu BAL
|
|
Keine wichtigen Meldungen verpassen!
Ihr kostenloser Newsletter
|