Buchhaltung / Rechnungswesen

Abgrenzungsergebnis

Das Betriebsergebnis ist nicht ohne weiteres mit dem Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vergleichbar. Es besteht zwischen beiden Ergebnisermittlungen eine Differenz und zwar das Abgrenzungsergebnis.
Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge müssen von den neutralen Aufwendungen und Erträgen getrennt bzw. ausgefiltert werden. So wird erst die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ihrer Hauptaufgabe gerecht, nämlich die pro Abrechnungsperiode anfallenden Kosten vollständig und richtig zu erfassen und sie mit den Leistungen dieser Periode zu verrechnen, um so den betrieblichen (internen) Erfolg auszuweisen, der ausschließlich auf den betrieblichen Zweck gerichtet ist.
Rechnerisch stellt sich das Abgrenzungsergebnis als Differenz zwischen Unternehmensergebnis (Erträge - Aufwendungen) und Betriebsergebnis der KLR (Leistungen - Kosten) dar. Es treten Geschäftsvorfälle im Bauunternehmen auf, die einerseits entweder nur die Unternehmensrechnung oder nur die Baubetriebsrechnung betreffen und zum anderen zwischen beiden Rechnungen unterschiedlich bewertet werden.
Folgende Ursachen können im Einzelnen eine solche Differenz begründen:
  • Bewertung der nicht abrechenbaren unfertigen Bauleistungen
  • Berechnung der Abschreibungen
    • in der GuV als bilanzielle Abschreibung (AfA),
    • in der Baubetriebsrechnung als kalkulatorische Abschreibung, die im Allgemeinen auf der Baugeräteliste (BGL) 2015 von einer geringeren betrieblichen Nutzungsdauer der Baumaschinen und Geräte ausgeht und folglich meistens wertmäßig höher als die bilanzielle AfA ist,
    • in der KLR als kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital,
  • die "Sonstigen Aufwendungen" betreffen nur die Unternehmensrechnung und stellen keine Kosten in der Betriebsabrechnung dar.
Bei EDV-Abrechnung werden alle betreffenden Daten unter den Aspekten der Unternehmensrechnung und der Baubetriebsrechnung kontiert und entsprechend ausgewertet, sodass keine besonderen Zusatzrechnungen erforderlich sind.
Organisatorisch kann die Abgrenzung in der Form vorgenommen werden, wie es die Beispielrechnung demonstriert.
Im Beispiel begründen ein Abgrenzungsergebnis
  • die Abweichung zwischen erbrachten Bauleistungen gemäß Leistungsmeldung und den z. B. nach Herstellungskosten bewerteten Bestandsänderungen unfertiger Bauleistungen,
  • sonstige betriebliche Erträge und Rückstellungen, die nur in der GuV vorkommen,
  • die Abweichung zwischen bilanziellen und kalkulatorischen Abschreibungen.
Jene Positionen, die sowohl die GuV als auch die KLR betreffen, berühren die Abgrenzungsrechnung nicht, z. B. sind die Aufwendungen für Löhne und Baustoffe wertgleich in beiden Rechnungen.

Beispielrechnung

Abgrenzungsergebnis
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