Bauberichterstattung / Statistik

Architektenleistungen

Die Leistungen des Architekten bzw. von Architekturbüros werden allgemein im Rahmen der Bauplanung nach der HOAI (in Kraft seit 17. August 2013) vereinbart und ausgeführt. Ihre Abrechnung und Vergütung erfolgt ebenfalls nach den Grundsätzen in der HOAI.
Nach weiteren Anforderungen stellen sie meistens freiberufliche Leistungen am Bau dar.
Für die Vergabe von Leistungen der Architekten gelten seit der Reform des Vergaberechts zum 18. April 2016 die besonderen Vorschriften im Abschnitt 6 (§§ 73 bis 80) in der Vergabeverordnung (VgV) - in Artikel 1 in der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO vom 12. April 2016 in BGBl. I Nr. 16/2016, S. 624.
In Rahmen der staatlichen Berichterstattung werden die Leistungen von Architekturbüros nach der Klassifikation von Wirtschaftszweigen (WZ- Ausgabe 2008) vom Statistischen Bundesamt im Abschnitt M - Erbringung freiberuflicher Leistungen - mit folgender Untergliederung geführt:
71.1Architektur- und Ingenieurbüros
71.11Architekturbüros
71.11.1 Architekturbüros für Hochbau
71.11.2Büros für Innenarchitektur
71.11.3Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
71.11.4Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Zu den einzelnen Gruppen (3-Steller) bis zu Unterklassen (5-Steller) werden zugleich auch Tätigkeitsbeispiele aufgeführt.
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