Normen

Aufmaß nach Näherungsverfahren

Für das Aufmaß als Abrechnung der hergestellten Bauleistungen für die Rechnungslegung können neben mathematisch bestimmten Formeln in Bau-Berechnungstafeln sowie Formeln auf Grundlage der "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB)" auch "Näherungsverfahren" herangezogen werden, beispielsweise nach Tz. 5.2.1 in der DIN 18300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Erdarbeiten (Ausgabe August 2015) im Ergänzungsband 2015 zur VOB, Teil C.
Bei Erdarbeiten lässt sich die Baugrube als Ponton im Grundsatz eindeutig bzw. mathematisch exakt berechnen, wobei ggf. auch eine Aufteilung in mehrere Teilkörper mit ebenfalls exakter Bestimmung möglich ist. Ist aber für die Berechnung ein erheblicher Aufwand erforderlich und dafür rationelle Hilfsmittel nicht verfügbar, sind durchaus Näherungsverfahren vorzuziehen. Das dürfte meistens dann der Fall sein, wenn unregelmäßige Körper zu berechnen sind. Zu beachten bleibt dabei aber, dass die Ergebnisse auf Grundlage von Näherungsverfahren von den mathematisch exakten Berechnungen abweichen können, und zwar sowohl nach unten als auch nach oben. Abweichungen zwischen verschiedenen Berechnungen sind umso größer, je mehr das Steigungsmaß der Grubenböschung sich von der Steigung 1 : 1 unterscheidet.
Näherungsverfahren können und werden auch meistens dann herangezogen werden, wenn in den Ausschreibungsunterlagen keine speziellen Regeln bestimmt bzw. Vereinbarungen im Bauvertrag getroffen sind.
Als Näherungsverfahren können bei Erdarbeiten neben der exakten Berechnung nach der Keilstumpf (Obelisk)-Formel bei rechteckiger Deck- und Grundfläche sowie Pyramidenstumpf-Formel bei quadratischen Deck- und Grundflächen oder der Prismatoid-Berechnung nach der Simpsonschen Regel als übliche Näherungsverfahren in Frage kommen:
  • Näherungsrechnung auf Grundlage der "Mittleren Flächenformel" als arithmetische Mittel einerseits aus der Deck- und Grundfläche, multipliziert mit der Höhe der Baugrubentiefe,
  • Näherungsrechnung auf Grundlage der "Mittleren Längenformel" als arithmetisches Mittel aus den oberen und unteren Breiten und Längen, ebenfalls multipliziert mit der Höhe der Baugrubentiefe.
Berechnungsbeispiele mit zeichnerischen Darstellungen und nähere Erläuterungen hierzu sind aufgeführt im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikonsunter Tz. 5.2.1. der DIN 18300 - Erdarbeiten - (Ausgabe: August 2015).
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Aufmaß
Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung. Anhand des Aufmaßes wird die tatsächlich erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und der Endabrechnung (Rechnungslegung) zugrunde gelegt. Damit wird der Sachverhalt der Leistungsausführun...
Näherungsverfahren (Erdaushub)
Beim Aufmaß und der Abrechnung von Erdarbeiten sind nach Tz. 5.2.1 in der DIN 18300 (Ausgabe September 2019) in der VOB, Teil C die üblichen Näherungsverfahren zulässig. Anstelle der exakten mathematischen Berechnungen für den Pyramiden- und Keilstum...
Aufmaßregeln
Mittels Aufmaß ist die tatsächlich erbrachte Bauleistung zu erfassen und danach der Rechnungslegung zugrunde zu legen. Dafür sind Aufmaßanforderungen zu berücksichtigen. Die Aufmaßaufstellung hat nach Regeln als Berechnungsgrundlagen zu erfolgen, die...
Aufmaßaufstellung
Die rechnerischen Nachweise für das Aufmaß sind in einer Aufmaßaufstellung bzw. einem Aufmaßprotokoll zu vermerken. Den Vertragspartnern ist es überlassen, die Form und die zu verwendenden Aufmaßblätter zu bestimmen bzw. vor Beginn der Ausführung zu ...
Aufmaßanforderungen
An ein ordnungsgemäßes Aufmaß als Grundlage für die Abrechnung sind eine Reihe von Anforderungen zu stellen: Das Aufmaß soll klar im Aufbau, korrekt in der Form, wirtschaftlich in der Aufstellung, leicht prüfbar und von größter Genauigkeit sein. Vor ...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere