Normen

Aufmaß nach Näherungsverfahren

Für das Aufmaß als Abrechnung der hergestellten Bauleistungen für die Rechnungslegung können neben mathematisch bestimmten Formeln in Bau-Berechnungstafeln sowie Formeln auf Grundlage der "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB)" auch "Näherungsverfahren" herangezogen werden, beispielsweise nach Tz. 5.2.1 in der DIN 18300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Erdarbeiten (Ausgabe August 2015) im Ergänzungsband 2015 zur VOB, Teil C.
Bei Erdarbeiten lässt sich die Baugrube als Ponton im Grundsatz eindeutig bzw. mathematisch exakt berechnen, wobei ggf. auch eine Aufteilung in mehrere Teilkörper mit ebenfalls exakter Bestimmung möglich ist. Ist aber für die Berechnung ein erheblicher Aufwand erforderlich und dafür rationelle Hilfsmittel nicht verfügbar, sind durchaus Näherungsverfahren vorzuziehen. Das dürfte meistens dann der Fall sein, wenn unregelmäßige Körper zu berechnen sind. Zu beachten bleibt dabei aber, dass die Ergebnisse auf Grundlage von Näherungsverfahren von den mathematisch exakten Berechnungen abweichen können, und zwar sowohl nach unten als auch nach oben. Abweichungen zwischen verschiedenen Berechnungen sind umso größer, je mehr das Steigungsmaß der Grubenböschung sich von der Steigung 1 : 1 unterscheidet.
Näherungsverfahren können und werden auch meistens dann herangezogen werden, wenn in den Ausschreibungsunterlagen keine speziellen Regeln bestimmt bzw. Vereinbarungen im Bauvertrag getroffen sind.
Als Näherungsverfahren können bei Erdarbeiten neben der exakten Berechnung nach der Keilstumpf (Obelisk)-Formel bei rechteckiger Deck- und Grundfläche sowie Pyramidenstumpf-Formel bei quadratischen Deck- und Grundflächen oder der Prismatoid-Berechnung nach der Simpsonschen Regel als übliche Näherungsverfahren in Frage kommen:
  • Näherungsrechnung auf Grundlage der "Mittleren Flächenformel" als arithmetische Mittel einerseits aus der Deck- und Grundfläche, multipliziert mit der Höhe der Baugrubentiefe,
  • Näherungsrechnung auf Grundlage der "Mittleren Längenformel" als arithmetisches Mittel aus den oberen und unteren Breiten und Längen, ebenfalls multipliziert mit der Höhe der Baugrubentiefe.
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Übermessungsregeln im Bild

Übermessungsregeln
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Aufmaß nach Näherungsverfahren"

Auszug im Originaltext aus DIN 18311 (2019-09)
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Laderaumbagger und Schuten sowie deren Laderäume müssen amtlich vermessen sein.5.1.2 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren zulässig.5....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18312 (2019-09)
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Bei der Mengenermittlung sind Näherungsverfahren zulässig.5.1.2 Bei Abrechnung von Stahlbauteilen nach Masse ist die errechnete Masse maßgebend. Bei genormten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18320 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der bearbeiteten oder hergestellten Flächen zugrun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der Erdbauwerke zugrunde zu legen.5.2 Ermittlung der Maße/...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDie Ermittlung der Leistung erfolgt nach Aufmaß.5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren zulässig.5.2.2 Die Mengen des Einbaus sind...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDie Ermittlung der Leistung erfolgt nach Aufmaß.5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18306 (2016-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der einzelnen Anlagenteile des Entwässerungssystems zugrun...
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