Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bauleiter im Bauunternehmen

Die Leitung der Baustelle obliegt in der Regel einem Bauleiter.
Die Bezeichnung des Bauleiters ist nicht verbindlich definiert.
Der Bauleiter im Bauunternehmen ist für die reibungslose Baudurchführung und die konkrete Erstellung der Bauleistung auf der Baustelle zuständig. Er hat die Unternehmensziele für das zu errichtende Bauvorhaben gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (LV) und aus der Arbeitskalkulation umzusetzen sowie das Unternehmen nach außen zu vertreten. Spezielle Aufgaben sind
  • Arbeits- und Bauablauf organisieren, dafür Zeitpläne aufstellen und Abläufe überlegen und mit den Polieren durchsprechen,
  • Ausführungspläne, Akten u.a. durcharbeiten und umsetzen und Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik (DIN-Vorschriften u. a.),
  • Nachträge erkennen, vorbereiten und einreichen,
  • Aufmaße aufstellen und Rechnungslegungen vornehmen,
  • Beratungen mit Bauherrn, Architekten u. a. führen,
  • Beauftragung und Aufsicht zu Nachunternehmern,
  • Baustellenberichtswesen wie Bautagebuch u. a. führen,
  • allgemeine Leitungs- und Kontrollaufgaben,
  • Erreichen der vorgegebenen wirtschaftlichen Ergebnisse wie Gewinn u. a.,
  • Führung des Baustellenpersonals.
An einen Bauleiter sollten folgende Anforderungen bezüglich seiner Qualifikation gestellt werden:
  • fachgerechte technische Ausbildung,
  • Fachkenntnisse auch zum Baurecht und Baubetriebswirtschaft,
  • Kenntnisse zu Bauverfahren, -technologien, -stoffen,
  • Führungsqualitäten im Umgang mit dem Baustellenpersonal,
  • Verhandlungsgeschick mit dem Auftraggeber und Nachunternehmern, Vermietern und Lieferanten.
In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens kann dem Bauleiter noch ein Oberbauleiter vorstehen und dem Bauleiter ein oder mehrere Bauführer untergeordnet sein, z. B. als Objekt-Bauleiter für nur ein Objekt bzw. Teilvorhaben bzw. einen Arbeitsabschnitt. In manchen Bauunternehmen wird ein Bauführer dem Bauleiter gewissermaßen als "rechte Hand" zugeordnet, ohne dass dieser Vollmachten und/oder Zeichnungsberechtigungen besitzt.
Die Kosten, die vom Bauleiter unmittelbar verursacht werden, wie Gehaltskosten, Bürokosten u.a., sind Bestandteil der Gemeinkosten, meistens der Baustellengemeinkosten (BGK). Sie werden entsprechend mit Zuschlägen bzw. Umlagen in der Angebotskalkulation berücksichtigt und über den Preis vergütet.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauleiter im Bauunternehmen"

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6.3.1 Allgemeine GrundsätzeAlle Asset- und Projektinformationen, die während des Lebenszyklus des Assets bereitzustellen sind, sollten vom Informationsbesteller durch eine Reihe von Informationsanforderungen spezifiziert werden. Die entsprechenden In...
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