Normen

Außenanlagenfläche (AF)

Definition Außenanlagefläche (AF)

Die Außenanlagenfläche (AF) umfasst nach Tz. 3.14 in der DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) den „Anteil der Grundstücksfläche (GF), der sich außerhalb des Bauwerks oder bei unterbauter Grundstücksfläche über einem Bauwerk befindet".

Wozu benötigt?

Benötigt wird die Außenanlagenfläche als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen zur Kostengruppe 500 – Außenanlagen und Freiflächen, beispielsweise für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen. Nach dem 3-Steller der Kostengruppe 500 kann die Außenanlagenfläche weiter nach Teilflächen untergliedert werden, beispielsweise Vegetationsflächen mit Pflanzflächen und Rasenflächen und Wasserflächen.

Berechnung der AF

Die Außenanlagenfläche in m² ist nach Tz. 8.4 der DIN 277 aus den Abmessungen der Teilflächen der Grundstücksfläche zu ermitteln. Hinzugerechnet werden können auch jene Grundstücksflächen, die außerhalb des Bauwerks liegen und von Teilen des Bauwerks überdeckt werden, beispielsweise Vordächer und auskragende Baukörper.
Die Flächen sind in einer horizontalen Ebene oder durch Projektion auf eine horizontale Ebene zu bestimmen.
Nicht zu den Außenanlageflächen rechnen begrünte Dachflächen, die sich oberhalb der Oberfläche des Grundstücks befinden. Sie zählen zum Bauwerk. Das gilt gleichermaßen für genutzte als auch ungenutzte Dachflächen.

Genauigkeit in Abhängigkeit vom Bauplanungsstand

Die Genauigkeit der Flächenermittlung wird sich nach dem Stand der Bauplanung (beispielsweise Entwurfs- oder Ausführungsplanung) und den dafür erarbeiteten jeweiligen Planungsunterlagen richten.

Wo nachlesbar?

Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung in baunormenlexikon.de aufgerufen werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Außenanlagenfläche (AF)"

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