Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Baupreisanpassungen

Die Angebotskalkulation für ein Bauvorhaben wird vom Bieter bestimmt, vor Angebotsabgabe nach außen nochmals durch die Verantwortlichen im Bauunternehmen geprüft und der Höhe nach beraten. Im Ergebnis der Durchsprache werden oft noch Anpassungen festgelegt und vorgenommen, beispielsweise:
  • durch Veränderung der Zuschlagssätze bzw. der Umlagen (Deckungsbeiträge),
  • durch Variation bei den Kalkulationsansätzen (Mengen- und Wertansätzen), mit pauschalen Niveaufaktoren zu den Lohnstunden als Arbeitszeitaufwand und Baustoffpreisen,
  • auf Grundlage von Spekulationen auf Mengenabweichungen, auf Vertragsinhalte, auf Eventual- und Alternativpositionen u. a.
Grundlagen für mögliche Anpassungen liefern:
  • Erkenntnisse aus vorangegangenen Submissionen,
  • Baumarktanalysen zur Wettbewerbssituation,
  • Indizes der Statistik in den Verbänden zur Baupreisentwicklung nach Leistungssparten, wie Wohnungsbau, Straßenbau u. a.,
  • Erkenntnisse zur Konjunktur oder Rezession,
  • Einflüsse des Standortes bzw. der Region,
  • Erfahrungen des Bauherrn bzw. Investors und Erfahrungen zu gegenwärtig auf dem Baumarkt üblichen Preisnachlässen bzw. Angeboten.
Im Prinzip zeigt der Baumarkt folgende Situationen, die zu Anpassungen führen können:
  • Die Nachfrage nach Bauleistungen übersteigt das Angebot. Damit ergeben sich Möglichkeiten für die Realisierung eines zusätzlichen Gewinns.
  • Ein ausgewogenes Marktpotential bezüglich Angebot und Nachfrage lässt den Marktpreis kaum vom ermittelten Einheitspreis (EP) abweichen, wenn die Produktionsbedingungen des Unternehmens als durchschnittlich angesehen werden können.
  • Übersteigt das Angebot an Bauleistungen die Nachfrage, so können Preisnachlässe Wettbewerbsvorteile bringen, die jedoch nur in geringem Umfang ohne Folgen für die Existenzsicherung des Unternehmens bleiben.
Zu prüfen und betriebsindividuell festzulegen ist zunächst der betriebswirtschaftliche Freiraum für eine zielgerichtete Orientierung und Optimierung des Angebotspreises. Daraus ableitend sollten betrieblich die möglichen Schwankungsbreiten festgelegt werden, z. B. für die unterschiedlichen Einflüsse:
  • entweder nur für die Variation der Angebotssumme oder
  • mit Bezug auf die Einheitspreise.
Als Orientierung könnten folgende Schwankungsbreiten von Interesse sein:
  • Einfluss der betrieblichen Beschäftigungslage in Verbindung mit der Baumarkt- und Wettbewerbssituation von 0,9 bis 1,05 (z. B. < 1,00, wenn das Angebot weitaus größer als die Baunachfrage ist),
  • Einfluss des Niveaus der Bauplanung und der Erfahrungen des Bauherren von 0,95 bis 1,05 (z. B. Großauftrag eines erfahrenen Auftraggebers mit Faktor 0,95),
  • Einfluss der Region und der Ortsgröße von 0,95 bis 1,15 (z. B. Landeshauptstadt Faktor > 1,000),
  • Einfluss von Mindermengen von 1,00 bis 1,3,
  • Einfluss von Mehrmengen von 0,75 bis 1,00.
Lässt die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auch die Vermutung zu, dass dem Angebot bei einer Ausführung des Bauauftrags in umfangreichem Maße Nachforderungen als Nachträge folgen werden, könnten auch die Grundlagen der Kalkulation, d. h. der Kalkulationslohn und evtl. die Zuschlagssätze, mit Faktoren variabel angesetzt werden.
Bauprofessor-Redaktion
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