Bauberichterstattung / Statistik

Bautagebuch der Bauüberwachung

Im Bautagebuch sind Stand und Fortschritt des Bauablaufs einer Baumaßnahme, sowie alle dabei bemerkenswerten Ereignisse festhalten. Die Aussagen sind für zwei Seiten von Wichtigkeit und die Führung unverzichtbar.
  • Einerseits stellt das Bautagebuch beim bauausführenden Unternehmen ein wichtiges Dokument sowohl für das interne als auch externe Berichtswesen auf der Baustelle dar und sollte unabhängig davon geführt werden, ob dazu eine ausdrückliche Verpflichtung gefordert oder vertraglich vorgesehen ist.
  • Andererseits ist ein Bautagebuch auch im Rahmen der Objekt- bzw. Bauüberwachung vom Auftraggeber bzw. dessen Bauüberwacher zu führen.
Die Führung eines Bautagebuches gehört in der Regel mit zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Bauüberwachung) auf Grundlage der HOAI, aufgeführt in den Anlagen zu den einzelnen Arten der Objektplanung wie für Gebäude und Innenräume (in Anlage 10.1 als Grundleistung unter Tz. e der Leistungsphase 8) als Aufgaben der planenden und überwachenden Architekten und Ingenieure zur Dokumentation des Bauablaufs.
Bautagebuch der Bauüberwachung
Bild: © f:data GmbH
Darüber hinaus treffen die Vergabehandbücher spezielle Anforderungen zu den in einem Bautagebuch vorzunehmenden regelmäßigen und besonderen Angaben, Eintragungen, Meldungen und Berichten, so in Sonderheit:
  • das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019) in der zugehörigen Richtlinie unter Tz. 411,
  • das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) im Teil 3.
Mit Bezug auf Teil 3 unter Tz. 3.1 (46) im HVA B-StB hat die Bauüberwachung für jeden Bauauftrag ein Bautagebuch zu führen, sofern die Baudienststelle in begründeten Fällen keine andere Anordnung trifft. Zu verwenden sind dafür die Formulare, die inhaltlich den Mustern aus dem HVA B-StB entsprechen sollen. Zu dokumentieren sind nur solche Sachverhalte, die bei Anwesenheit auf der Baustelle festgestellt wurden. Sofern bereits Angaben vom Bauausführenden geliefert werden, müssen diese Angaben nicht als Pflicht- bzw. vorgegebene Eintragungen im Bautagebuch des Überwachenden erscheinen.

Richtlinie für das Führen des Bautagebuchs für Baumaßnahmen des Straßen- und Brückenbaus

Das HVA B-StB (Ausgabe April 2016) liefert für das Bautagebuch ein "Muster 3.1 - 2" sowie eine Richtlinie für das Führen des Bautagebuchs für Baumaßnahmen des Straßen- und Brückenbaus, nachfolgend dargestellt:
Bautagebuch Seite1
Bautagebuch Seite 2
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bautagebuch der Bauüberwachung"

Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2008-08)
(1) Neben den maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften ist für das Betonieren zu überprüfen und aufzuzeichnen (z. B. im Bautagebuch): Lufttemperatur (Maximum/Minimum) und Witterungsverhältnisse während des Betonierens einzelner Abschnitte; Baua...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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