Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bautagebuch der Bauüberwachung"
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2008-08)
(1) Neben den maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften ist für das Betonieren zu überprüfen und aufzuzeichnen (z. B. im Bautagebuch): Lufttemperatur (Maximum/Minimum) und Witterungsverhältnisse während des Betonierens einzelner Abschnitte; Baua...
- DIN-Norm im Originaltext -
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. [Die Bauaufsichtsbehörde/Der Prüfsachverständige] überwacht nach ...
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Auszug im Originaltext aus HBO (2018-05)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anordnungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Prüfsachverständigen im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. ...
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Auszug im Originaltext aus SächsBO (2015-12)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Bauaufsichtsbehörde überwacht nach näherer Maßgabe der Rechts...
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Auszug im Originaltext aus LBauO M-V (2015-10)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Bauaufsichtsbehörde überwacht nach näherer Maßgabe der ...
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Auszug im Originaltext aus ThürBO (2024-07)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Bauaufsichtsbehörde oder die Prüfingenieurin oder der Prüfing...
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Auszug im Originaltext aus BauO Bln (2005-09)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Bauaufsichtsbehörde/Der Prüfsachverständige überwacht nach nä...
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Auszug im Originaltext aus LBO SL (2004-02)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Bauaufsichtsbehörde oder nach Maßgabe der Rechtsverordnung ...
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Auszug im Originaltext aus BayBO (2007-08)
(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.(2) Die Bauaufsichtsbehörde sowie nach Maßgabe der Rechtsverord...
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Auszug im Originaltext aus LBauO RP (1998-11)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde hat die Bauherrin oder de...
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Auszug im Originaltext aus LBO SH (2024-07)
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Das Prüfamt oder die Prüfingenieurin oder der Prüfingenieur für S...
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