Bauberichterstattung / Statistik

Bautagesberichte

Zum Berichtswesen auf der Baustelle rechnen Tages- und Wochenstundenberichte, auch synonym als Bautagesberichte und Wochenberichte angesehen und so bezeichnet. In Ihnen werden die maßgeblichen Tätigkeiten und Vorgänge bei der Bauausführung eines Bauvorhabens dokumentiert.
Die Dokumente und ihre Aussagen sind in erster Linie für das bauausführende Unternehmen, aber gleichermaßen auch für den Bauherrn bzw. Auftraggeber von Interesse, so beispielsweise in Verbindung:
  • mit der Kontrolle von Soll-Vorgaben im Vergleich mit der tatsächlich verbrauchten Arbeitszeit für die im Bericht dokumentierten ausgeführten Bauleistungen sowie
  • zur Überprüfung, ob die dokumentierten ausgeführten Bauleistungen evtl. zusätzliche Leistungen umfassten, die zusätzlich zum Bausoll ausgeführt wurden und sich daraus ggf. ein Nachtrag ableiten lässt.
Für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau werden die Anforderungen an Bautagesberichte in der Baubeschreibung im „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB, Ausgabe August 2019) im Teil 1 unter Tz. 1.4 (Leistungsbeschreibung) - Nr. 15 angeführt. Soll der Auftragnehmer sie erstellen, ist in die Baubeschreibung folgender Textbaustein aufzunehmen:
„Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können."
Dies sind insbesondere:
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),
  • Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
  • eingesetzte Nachunternehmer / andere Unternehmer,
  • Anzahl der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
  • Anlieferung von Hauptbaustoffen,
  • Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichsten Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierarbeiten und dergleichen),
  • Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
  • Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Anstelle der täglichen Abgabe kann auch ein anderer Zeitpunkt vereinbart werden.
Mit den Angaben kann der Bautagesbericht gewissermaßen inhaltlich der Führung des Bautagebuchs durch den Bauausführenden nahekommen. Meistens werden mit dem Bautagbuch umfassendere Aufzeichnungen gefordert, die über die Aussagen im Bautagesbericht hinausgehen.
Im Rahmen der Bauüberwachung sind die Tagesberichte durchzusehen und zu überprüfen, ob die geforderten Angaben darin enthalten und plausibel sind. Zu Berichten, die unvollständig oder offensichtlich fehlerhaft sind, sollte eine Rückgabe an den Auftragnehmer erfolgen mit der Auflage, eine Berichtigung vorzunehmen.
Verlangt der Auftragnehmer eine Bestätigung vom Auftraggeber bzw. Bauüberwacher über den Empfang der Bautagesberichte, so sollte dies erfolgen. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass mit dem Empfang keine Anerkenntnis der Richtigkeit der Bautagesberichte erfolgt.
Die Bautagesberichte sind zu sammeln, in der Regel beim Auftraggeber die Originale zusammen mit dem Bautagebuch sowie bei der Bauleitung des Auftragnehmers die Kopien. Zu empfehlen ist die Aufbewahrung beim Bauüberwacher, in der Regel zusammen mit den Bautagebüchern sowie bei den Unterlagen für die Rechnungslegung.
Werden die Angaben bzw. Aussagen aus den Tagesberichten für die gesamte Woche zusammengestellt, so wird von Wochenstundenberichten gesprochen. Die Aussagen der Tagesberichte sind jedoch in der Regel detaillierter und folglich aussagefähiger.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bautagesberichte"

Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18327 (2023-09)
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- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
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