HOAI

Objektüberwachung

Objektüberwachung
Bild: © f:data GmbH
Die Objektüberwachung und Dokumentation – auch als Bauüberwachung nach HOAI ist Gegenstand der Leistungsphase 8 der HOAI. Die einzelnen Aufgaben sind – differenziert nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen – in den verschiedenen Leistungsbildern in den Anlagen 2 bis 15 der HOAI aufgeführt. Für die Objektplanung und speziell zum Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" sind beispielsweise folgende Grundleistungen nach HOAI durchzuführen:
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, den Verträgen mit den bauausführenden Bauunternehmen sowie in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik,
  • Überwachen von Tragwerken,
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen,
  • Aufstellen und Überwachen sowie Fortschreiben eines Bauzeitplans als Terminplan (Balkendiagramm),
  • Dokumentation des Bauablaufs (Führen eines Bautagebuchs),
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen,
  • Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln,
  • Prüfung von Rechnungen einschließlich Prüfen von Aufmaßen der Ausführungsbetriebe,
  • Kostenfeststellung nach DIN 276,
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Übergabe der erforderlichen Unterlagen (z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle u. a.),
  • Auflisten der Mängelanspruchsfristen,
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel,
  • Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag,
  • Übergabe des Objekts,
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, von zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnissen des Objekts.
Als Besondere Leistungen sind auszuführen:
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplans,
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen.
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen in dieser Leistungsphase hinausgeht.
Der Anteil des Honorars für die Objektüberwachung wird beispielsweise nach § 34 Abs. 3 HOAI für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit 32 % vom Gesamthonorar für alle 9 Leistungsphasen bewertet und angesetzt.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Cloud-Projektsteuerung ‚in 3D‘

365bau (online) synchron mit nextbau (auf Ihrem PC) und im 3D-Modell.
365bau (online) synchron mit nextbau (auf Ihrem PC) und im 3D-Modell. Bild: © f:data GmbH
So geht Projektsteuerung auch unterwegs: Ihre Terminplanung und Aufgabenverteilung haben Sie per 365bau-Browser-App jederzeit im Zugriff. Ebenso Dokumente, Ausdrucke, LVs oder Handy-Fotos von der Baustelle. Wichtige Maße geben Sie vor Ort ins Smartphone ein – fertig zur Verwendung im Büro. Alle im Team sind auf dem aktuellen Stand und reden vom Selben...
365bau synchronisiert mit der lokal installierten Bausoftware nextbau. Was ein bestimmtes Bauteil betrifft, ist genau dort zu finden: Zuordnung per Mausklick im 3D-Gebäudemodell.
Mehr zu 365bau »

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Objektüberwachung"

Auszug im Originaltext aus VDI 6023 Blatt 1 (2023-09)
5.4.1 Herstellung, Transport und Lagerung von Komponenten und Bauteilen Alle an der Lieferkette von der Herstellung bis zur Inbetriebnahme Beteiligten müssen den hygienegerechten Zustand und Umgang mit dem Bauteil sicherstellen. Der Hersteller hat Hi...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6200 (2010-02)
Bereits bei der Planung werden die maßgebenden Randbedingungen für den im Lauf der anschließenden Nutzungsphase zu erwartenden Aufwand für die regelmäßige Überprüfung und die Instandhaltung festgelegt.Der erste Grundsatz für Planung und Ausführung la...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere