Bauberichterstattung / Statistik

Aufgaben der Bauleitung

Die Aufgaben einer Bauleitung leiten sich spezifisch aus der wahrzunehmenden Funktion ab, so:
Spezielle Aufgaben für die Bauleitung einer Baustelle im Unternehmen umfassen:
  • Bauablauf organisieren, dafür Zeitpläne aufstellen und Abläufe überlegen, ableitend aus dem Leistungsverzeichnis (LV) der Baumaßnahme und der dazu vorliegenden Arbeitskalkulation,
  • Arbeitsablauf der Baukolonnen organisieren und mit dem Aufsichtspersonal, z. B. Poliere, Werkpoliere durchsprechen und darüber Kontrolle auszuüben,
  • Ausführungspläne, Akten u. a. durcharbeiten und umsetzen und Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik (DIN-Vorschriften u. a.),
  • Nachträge erkennen, vorbereiten und einreichen,
  • Aufmaße aufstellen und Rechnungslegungen vornehmen,
  • Beratungen mit Auftraggebern (AG), Architekten, Ämtern u. a. führen,
  • Beauftragung und Aufsicht zu Nachunternehmern,
  • Baustellenberichtswesen wie Bautagebuch u. a. führen,
  • allgemeine Leitungs- und Kontrollaufgaben,
  • Erreichen der vorgegebenen wirtschaftlichen Ergebnisse wie die Einhaltung der kalkulierten Kosten für die jeweilige Baumaßnahme, des zu erreichenden Deckungsbeitrags (DB), des Gewinns u. a.,
  • Führung des Baustellenpersonals.
Die für die Aufgaben der Bauleitung anfallenden Gehaltskosten werden im Bauunternehmen im Rahmen der Baustellengemeinkosten (BGK) im Baupreis kalkuliert, bei kleineren Baubetrieben meistens mit in den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) berücksichtigt.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Bauleiter im Bauunternehmen
Die Leitung der Baustelle obliegt in der Regel einem Bauleiter.Die Bezeichnung des Bauleiters ist nicht verbindlich definiert.Der Bauleiter im Bauunternehmen ist für die reibungslose Baudurchführung und die konkrete Erstellung der Bauleistung auf der...
Bauleitung im Bauunternehmen
Die Leitung der Baustelle obliegt in der Regel einem Bauleiter. Die Bezeichnung des Bauleiters ist nicht verbindlich definiert.Die Bauleitung im Bauunternehmen ist für die reibungslose Baudurchführung und die konkrete Erstellung der Bauleistung auf d...
Bauleiter des Bauherrn
Der Bauleiter des Bauherrn als Auftraggeber (AG) ist der Verantwortliche für die Objektüberwachung als Bauüberwachung gemäß der Leistungsphase 8 nach HOAI (2013), nach der sich als Preisrecht die Vergütung richtet. Welche Leistungen im Einzelnen h...
Aufgabengebiete der Baukaufleute
So breit gefächert die kaufmännischen Aufgaben eines Bauunternehmens insgesamt sind, so vielfältig sind auch die von den Baukaufleuten zu bewältigenden Tätigkeiten als "Baustellenkaufleute". Gefragt sind eigenverantwortliches Denken und Handeln. Von ...
Zeichnerisches Aufmaß
Das zeichnerische Aufmaß ist eine spezielle Form des Aufmaßes als Grundlage für die Abrechnung. Als Gegenstück ist das örtliche Aufmaß anzusehen.Das zeichnerische Aufmaß setzt Ausführungspläne und ein Leistungsverzeichnis (LV) voraus. Wichtig ist ...
Handwerksmeister (Bau)
Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (beispielsweise Maurer- und Betonbauer, Gerüstbauer, Dachdecker und Zimmerer) als selbstständigen Betrieb erfordert neben der Eintragung in die Handwerksrolle für den Inhaber des Handwerksbetriebs ...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere