Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bekanntmachung zum Bauauftrag

Erfolgten durch Bieter Angebote zu einer EU-weiten Ausschreibung bei Erreichen der Schwellenwerte sowie zu verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen, dann ist die Erteilung eines Bauauftrags mit Bezug auf die Regelungen in der VOB Teil A in den Abschnitten 2 und 3 nach § 18 EU und VS, jeweils Abs. 3, Nr. 1 bekannt zu machen.
Die Vergabebekanntmachung ist nach vorgegebenen Standardformularen in EU-Verordnungen (Anhang V Teil D der Richtlinie 210/24/EU) zu erstellen. Weiter Aussagen werden noch in den Vordrucken und Richtlinien der Vergabehandbücher getroffen, so für :
  • Hochbaumaßnahmen im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017 ) im Abschnitt 2 und
  • Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB im Teil 2, Tz. 2.1.
In die Bekanntmachung sind jedoch solche Angaben nicht aufzunehmen, die
  • den Gesetzesvollzug behindern,
  • dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen,
  • die berechtigten geschäftlichen Interessen öffentlicher und privater Unternehmen schädigen oder
  • den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würden.
Die Bekanntmachungen sind dem Amt für Veröffentlichungen der EU in kürzester Frist, spätestens jedoch 48 Kalendertage nach Auftragserteilung, elektronisch zu übermitteln.
Werden Einzelverträge aufgrund einer Rahmenvereinbarung vergeben, so sind diese nicht bekannt zu machen.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bekanntmachung zum Bauauftrag"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe kann mittels einer Vorinformation bekannt gegeben werden, die die wesentlichen Merkmale des beabsichtigten Bauauftrags enthält.2. Eine Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Zuschlag ist möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Bindefrist zugeht.(2) Werden Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vorgenommen oder wird der Zuschlag verspäte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) 1. Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§ 8a EU und §§ 7 EU bis 7c EU).(2) 1. Das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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