VOB A

Erteilung des Bauauftrags

Im Ergebnis der Prüfung und Wertung der Angebote von Bietern zu einer Ausschreibung ist bei öffentlichen Bauaufträgen der Auftrag nach VOB Teil A für das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Gesprochen wird dann allgemein vom "Zuschlag " für das ausgewählte Angebot zur Ausführung der Baumaßnahme.
Der Zuschlag ist mit Bezug auf § 18 Abs. 1 VOB/A möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Bindefrist zugeht. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und soll bei nationalen Ausschreibungen und Vergaben im Unterschwellenbereich nach § 10 Abs. 4 VOB/A nicht mehr als 30 Kalendertage betragen.
Spezifische Aspekte sind bei der Erteilung von Bauaufträgen nach EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 16 EU im Abschnitt 2 sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 16 VS im Abschnitt 3 der VOB/A zu berücksichtigen. Für diese Bauaufträge ist die Erteilung des Bauauftrags bekannt zu machen, und zwar als Bekanntmachung zum Bauauftrag auf Grundlage eines vorgeschriebenen Musters in diesbezüglichen Verordnungen. Die Bekanntmachungen sind dem Amt für Veröffentlichungen der EU in kürzester Frist, spätestens jedoch 48 Kalendertage nach Auftragserteilung zu übermitteln.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Erteilung des Bauauftrags"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Zuschlag ist möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Bindefrist zugeht.(2) Werden Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vorgenommen oder wird der Zuschlag verspäte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) 1. Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) In den Vergabeunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden. Das...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14654-1 (2022-12)
8.1 Einleitung Bei der Umsetzung des Projekts müssen die in EN 752:2017, Abschnitt 9 bzw. Abschnitt 10, dargelegten Grundsätze berücksichtigt werden.8.2 Auswahl des Auftragnehmers Bei der Auswahl der Auftragnehmer kann die Richtlinie über di...
- DIN-Norm im Originaltext -
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