Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Energieeffiziente Produkte

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach
sind die Bundesdienststellen verpflichtet, bei der Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen nach den Regelungen in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) vom 18. Mai 2020“ zu verfahren. Die Verwaltungsvorschrift wurde am 26. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist am 27. Mai 2020 in Kraft getreten. Grundlagen für die Neufassung lieferte das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung.
Nach der Vorschrift haben die Bundesbehörden Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen sowie von Waren, technischen Geräten oder Ausrüstungen nach den Anforderungen in § 8 c EU in der VOB/A sicherzustellen.
Weiterhin obliegt dem Auftraggeber die grundsätzliche Pflicht zu prüfen, inwieweit die Beschaffung notwendig ist und keine anderen klima- und umweltfreundlicheren Lösungen zur Bedarfsdeckung möglich sind, beispielsweise Reparaturen, Anmietung oder Leasing.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, und zwar im Komplex der voraussichtlichen Nutzungskosten, der Wartungskosten und der am Ende der Nutzungsdauer noch verbleibenden Kosten.
Einen Schwerpunkt zur Problematik energieeffizienter Produkte bildet die Leistungsbeschreibung bei Baumaßnahmen als Teil der Vergabeunterlagen, in der auch der Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu beachten ist. Zu fordern sind weiterhin umwelt- und energieeffizienzbezogene Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauaufträge.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Energieeffiziente Produkte"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 15900 (2010-10)
4.1 Allgemeine Anforderungen Eine Energieeffizienz-Dienstleistung muss: darauf ausgerichtet sein, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz erreicht wird und weitere vereinbarte Leistungskriterien eingehalten werden, wie z. B. Komfort-Stufe, Prod...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15232-1 (2017-12)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO 7345:1995, EN ISO 52000-1:2017 sowie die folgenden Begriffe.3.1 Hilfsenergie elektrische Energie, die von gebäudetechnischen Anlagen genutzt wird, um die Energieumwandlung zur Deckung de...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1946-6 (2019-12)
5.2.1 Allgemeines ... Die Auswahl eines Lüftungssystems wird durch allgemein und durch speziell zu stellende Anforderungen bestimmt. Während allgemein zu stellende Anforderungen z. B. Vorgaben in Verordnungen oder Richtlinien sind, die von allen Lüft...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12464-1 (2021-11)
6.1 AllgemeinesUm die Kriterien für das Beleuchtungsdesign aus Abschnitt 5 anzuwenden, sollten die folgenden zusätzlichen Aspekte bei der Planung der Beleuchtung berücksichtigt werden: Empfohlene Anforderungen an die Beleuchtungsstärke, siehe 6.2; Be...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15232-1 (2017-12)
E.2 Leitlinie zur Nutzung von GA-Systemen in Energiemanagementsystemen Der Einsatz von GA-Systemen regt in den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen einer Organisation die Einführung von Energiemanagementsystemen für Gebäude an, vereinfacht den...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-7 (2016-10)
D.1 Allgemeines Der Einfluss der unterschiedlichen Anlagenkonzepte auf den Energiebedarf der Pumpen für die Kaltwasserverteilung wird im Folgenden am Beispiel eines Mehrkreissystems (siehe Bild D.1) innerhalb eines Bürogebäudes erläutert. Mit Hilfe d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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