Buchhaltung / Rechnungswesen

Gebühren und Beiträge


Gebühren und Beiträge sind Zahlungen an ein Gemeinwesen und in der Regel mit der Erbringung einer Gegenleistung - im Gegensatz zu den Steuern - verknüpft. Die meisten Gebühren und Beiträge stellen in einem Bauunternehmen Aufwendungen innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) dar. Sie werden mit Bezug auf den Baukontenrahmen (in der aktualisierten Fassung 2016) in den Konten der Kontenklasse 6 - Betriebliche Aufwendungen - erfasst. Als Beispiele seien angeführt (in Klammern die Kontennummer nach dem Baukontenrahmen 2016):
  • als Gebühren:
    • Deponiegebühren Erdaushub (620205)
    • Mautgebühren für Transporte (644205)
    • Genehmigungsgebühren für Transporte (644215)
    • Parkgebühren (644210)
    • Vermessungsgebühren (650205)
    • Notariats- und Gerichtsgebühren Bauträger (615215)
    • Mobilfunkgebühren (682215)
  • als Beiträge:
    • tariflicher Sozialkassenbeitrag an die SOKA-Bau (611231)
    • Pflichtbeiträge an Berufsverbände (611264)
Gebühren und Beiträge werden als Aufwendungen auch bei der Baupreisbildung in unterschiedlichen Kalkulationspositionen berücksichtigt, beispielsweise:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gebühren und Beiträge"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32736 Beiblatt 1 (2000-08)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU , kann wie folgt geführt werden:1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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