Mitwirkung des Bestellers Bei einem Werkvertrag nach BGB ist der Besteller als Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet, beispielsweise zur rechtzeitigen Übergabe von Planungsvorgaben, erforderlichen Ausführungsunterlagen, von Genehmigungen u. a. Demgegenüber ist der bauausfü...
Mängelrechte des Bestellers nach BGB Mängelrechte nach BGB stehen rechtlich zu ... Mit letzterer Neureglung tritt zugleich die Aussage in Verbindung, dass für die Kenntnis des Käufers über die mangelhafte Sache an die Stelle des Vertragsabschlusses (wie nach § 442 Abs. 1 im BGB angefüh...
Bestellmenge beim Materialeinkauf Die Bestellmenge hat beim Materialeinkauf wesentlichen Einfluss auf den Einstandspreis. Einerseits bedeuten große Bestellungen erhebliche Kosten für die Finanzierung und ggf. Lagerhaltung, andererseits garantieren größere Bestellungen oft erhebliche ...
Honorar nach HOAI bei Leistungsänderungen Der beauftragte Umfang von Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauplanung kann sich ändern und eine Vergütungsanpassung nach sich ziehen. Bei einem Architekten- und Ingenieurvertrag (als Werkvertrag nach §§ 650 p bis 650 t BGB) g...
Zahlungen nach HOAI Für die Vergütung von Leistungen der Bauplanung im Rahmen der Leistungsbilder nach HOAI und deren Leistungsphasen werden Honorartafeln mit Honorarspannen zwischen einem unteren Betrag als Basishonorarsatz nach HOAI und einem oberen Betrag in ...
Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber das Werk als Bauleistung . Als Voraussetzung dafür schuldet aber der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Unterlagen für die Ausführung des Bauauftrags bei einem VOB-Vertrag nach § 3 Abs. 1 VOB/B. Nicht so...
So können Besteller Werk- und Bauverträge kündigen Rücktritt oder Kündigung? Das ist die Frage, wenn Auftraggeber aus einem Werk- oder Bauvertrag aussteigen wollen. Im Gegensatz zu Auftragnehmern können Auftraggeber (Besteller, auch Bauunternehmer, Architekten etc.) ihn sogar jederzeit ohne Angabe vo... 10.02.2023
So können Auftragnehmer Werk- und Bauverträge kündigen Bei der Erfüllung von Werk- und insbesondere Bauverträgen kann es zu schwerwiegenden Störungen kommen, die es einer der Vertragsparteien unmöglich macht, weiter am Vertrag festzuhalten. So gehen Sie in solchen Fällen am besten vor. ... 03.11.2022